Verbraucherschutz

Verbraucherschutzpreis 2017 für Schulen ausgelobt

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„Bei uns wird Verbraucherbildung groß geschrieben lautet das Motto des Verbraucherschutzpreises 2017 für Schulen in Baden-Württemberg. Er wird bereits zum vierten Mal gemeinsam vom Verbraucherministerium, dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ausgelobt. Bis zum 15. Mai 2017 können Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der allgemein bildenden Schulen ihre Aktionen und Projekte, aber auch einzelne Schülerarbeiten einreichen.

„Mit dem Verbraucherschutzpreis soll die Verbraucherbildung an den baden-württembergischen Schulen gestärkt werden. Wir wollen Kinder und Jugendliche frühzeitig zu selbstbewussten und verantwortungsbewussten Menschen ausbilden“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Der Preis unterstreicht die Bedeutung der Verbraucherbildung in der Schule. Ob im echten Leben oder im virtuellen Leben im Internet: Verbraucher haben Rechte, die Schülerinnen und Schüler kennen müssen. Mit dem Preis wollen wir einen Anreiz geben, sich in der Schule mit den vielfältigen Themen der Verbraucherbildung vertieft auseinanderzusetzen.“

In den neuen Bildungsplänen 2016 ist die Verbraucherbildung als eine von sechs Leitperspektiven verbindlich im Unterricht der allgemein bildenden Schulen verankert. Das Verbraucherministerium unterstütze das Kultusressort sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung. „Die Leitperspektive Verbraucherbildung gibt neue Impulse zur Bearbeitung von Verbraucherthemen im Unterricht. Wir erhoffen uns auch deshalb eine rege Teilnahme am Verbraucherschutzpreis 2017. Darüber hinaus bietet der Alltag der Schülerinnen und Schüler eine Vielzahl von Themen zur Bearbeitung in der Schule“, erklärte Hauk.

Die Themen reichen vom Aufzeigen von Chancen und Risiken beim Online-Shopping, über den sicheren Umgang mit persönlichen Daten im Internet, dem Check von Gütesiegeln bis zu gelungenen Beispielen für einen nachhaltigen Konsum.

Teilnahmevoraussetzung ist, dass die eingereichten Arbeiten einen Bezug zum Alltag haben und das Thema aus der Verbrauchersicht aufbereiten.   

Eine Jury bewertet alle Einsendungen und zeichnet die besten Beiträge mit Geldpreisen bis zu 1.000 Euro aus.

Verbraucherschutzpreis 2017 für Schulen in Baden-Württemberg

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