Streuobst

Tag des Apfels

Symbolbild Äpfel

Am 11. Januar 2023 ist Tag des Apfels. Apfelbäume sind Teil der Streuobstwiesen im Land und prägen somit die Kulturlandschaft. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität. Deshalb unterstützt das Land weiterhin Streuobstakteure.

„Der Apfel ist des Deutschen liebstes Obst. Etwa 61 Äpfel werden pro Person und Jahr hierzulande verspeist. Es lohnt sich darauf zu achten, Äpfel möglichst regional zu beziehen und gezielt nach Obst und Produkten von Streuobstwiesen aus Baden-Württemberg zu greifen. Streuobstwiesen sind Teil unserer Kultur und machen unsere Heimat zu dem was sie ist – unverwechselbar. Zudem leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Biodiversität und geben seltenen Arten ein Zuhause. Deshalb wollen wir sie schützen in dem wir ihre Bewirtschaftung fördern. Es ist mir ein besonderes Anliegen, mit der Fortschreibung der Streuobstkonzeption hierfür eine neue Grundlage zu schaffen, um den Streuobstbau bedarfsgerecht, effektiv und innovativ anzupassen und auszubauen“, erklärte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Peter Hauk, am Mittwoch, 11. Januar 2023, in Stuttgart zum Tag des Apfels.

Derzeit wird die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet, um sie an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus anzupassen. Grundlage hierfür ist unter anderem das Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ (PDF). Es beinhaltet eine fachlich fundierte und eine mit Praxis und Wissenschaft rückgekoppelte Situationsanalyse, die aktuelle Bedarfe bei der Streuobstbewirtschaftung, -pflege, -verarbeitung und -vermarktung aufzeigt.

„Wenn wir den Streuobstwiesen eine Zukunft geben wollen benötigen ihre Bewirtschafter eine Perspektive. Hierzu gehört die Möglichkeit, dass sie ihre Produkte zu auskömmlichen Preisen in den lokalen Handel bringen können. Und wir benötigen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die bewusst nach diesen Produkten greifen. Wir müssen darauf achten, dass wir das Aufwand-Nutzen-Verhältnis bei der Pflege der Streuobstwiesen wieder ins Lot bringen“, betonte Minister Hauk.

„Streuobstkonzeption 2030“ soll im ersten Quartal 2023 veröffentlicht werden

Die setzt auf der Machbarkeitsstudie auf und soll in Kürze im Kabinett beraten und verbschiedet werden. Eine Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Hauptaugenmerk der „Streuobstkonzeption 2030“ liegt auf sechs Handlungsfeldern mit konkreten Maßnahmen, die einen zukunftsfähigen Streuobstbau in Baden-Württemberg sicherstellen sollen. Hierzu zählen die Bereiche Bewirtschaftung und Bestandssicherung von Streuobstbeständen, Verarbeitung und Vermarktung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung, Förderung und die Einrichtung von Streuobstregionen.

„Ein großer Dank gebührt heute, am Tag des Apfels, den zahlreichen überaus engagierten und motivierten Streuobstakteuren im Land, die Streuobstwiesen pflegen und bewirtschaften, Produkte herstellen und neue Vermarktungswege gehen. Ebenso allen, die sich in der Forschung und Bildung engagieren, die Wissen generieren und weitergeben. Nur mit ihnen kann es gelingen, die Streuobstlandschaften in unserem Land zu erhalten und den Streuobstbau zukunftsgerichtet fortzuentwickeln“, sagte der Minister.

Fachgutachten und Streuobstneukonzeption des Landes

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat Ende des Jahres 2020 das Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag geben.

Um auf die rückläufigen Bestandszahlen der Streuobstbestände in Baden-Württemberg angemessen zu reagieren, wurden mit dem beauftragten Fachgutachten bestehende Aktivitäten, Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Unterstützung des Streuobstbaus auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und neue Unterstützungsmöglichkeiten verifiziert sowie bestehende Unterstützungsmöglichkeiten weiterentwickelt und ergänzt.

Das Fachgutachten wurde unter Beteiligung von Streuobstakteurinnen und -akteuren sowie Fachexpertinnen und -experten aus Praxis, Forschung und Verwaltung im Rahmen von Befragungen und Workshops erarbeitet und im Mai 2022 vorgelegt. Es bildet die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes.

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