Streuobst

Streuobstbestände haben einen besonderen Wert für Natur und Gesellschaft

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Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)

Die Streuobstbestände im Land haben biologisch und soziologisch, kulturell und historisch einen besonderen Wert für Natur und Gesellschaft. Impulse aus Baden-Württemberg zum Erhalt der Streuobstwiesen stießen bei einer Livestream-Veranstaltung aus der Landesvertretung auf großes Interesse.

„Streuobstwiesen sind ein fester Bestandteil unseres Landschaftsbildes in Baden-Württemberg. Jeden Tag engagieren sich zahlreiche Menschen ehrenamtlich oder beruflich für den Erhalt unserer Streuobstwiesen. Doch die Streuobstbestände im Land sind aus den verschiedensten Gründen rückläufig. Wir müssen daher unsere Aktivitäten intensivieren und auch neue Wege beschreiten, um dem Rückgang dieser wertvollen und artenreichen Kulturlandschaftsform Einhalt zu gebieten. Dazu gehört, den Nutzen und den Wert der Streuobstwiesen zu verdeutlichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz, am Donnerstag, dem 11. November anlässlich der Veranstaltung „Erhalt von Streuobstwiesen – Neue Impulse aus Baden-Württemberg“, die aus der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin live übertragen wurde.

In Baden-Württemberg stehen mit über sieben Millionen Bäumen die größten zusammenhängenden Streuobstbestände Europas. Diese gehören vielerorts zum typischen Landschaftsbild. Sie sind attraktiver und touristischer Erholungsort, liefern eine ganze Bandbreite regionaler und gesunder Fruchtsorten und bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten.

Impulse für die neue Streuobstkonzeption in Baden-Württemberg

„Mit der Diskussion über das Erleben von Streuobstlandschaften und deren positive Auswirkungen auf die seelische Gesundheit des Menschen möchten wir erste wissenschaftliche und forschungsbezogene Impulse sammeln. Erfolgversprechende interdisziplinäre Ansätze wollen wir weiterverfolgen und somit die Bedeutung unserer Streuobstwiesen hervorheben“, betonte Staatssekretärin Kurtz. Die Paneldiskussion mit Wissenschaftlern verschiedenster Disziplinen diene dazu, die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsansätze aufzugreifen und daraus Impulse für die  neue Streuobstkonzeption in Baden-Württemberg zu ziehen.

Im Rahmen der Veranstaltung in der Landesvertretung in Berlin diskutierte ein wissenschaftlicher Expertenkreis mit Staatssekretärin Sabine Kurtz über die kulturhistorische Bedeutung und die nachweislich psychologischen Wirkungen des Erlebens von Natur und Streuobstlandschaften. Dabei standen insbesondere Forschungsarbeiten und -ansätze im umweltpsychologischen, umweltpädagogischen und landschaftsplanerischen Bereich sowie konkrete Umsetzungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen, beispielsweise im Kurbereich, im Mittelpunkt. Dem wissenschaftlichen Expertenkreis gehören Prof. Dr. Christian Küpfer (Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Fachbereich Landschaftsplanung und Naturschutz), Dr. Eike von Lindern (Dialog N – Forschung und Kommunikation für Mensch, Umwelt und Natur, Zürich), Prof. Dr. phil. Ulrich Gebhard (Universität Bielefeld, Fakultät für Erziehungswissenschaft) und Prof. Dr. Werner Konold (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften) an. Die Diskussion stieß sowohl in Kreisen der Politik, der Wissenschaft, der Verbände und der Gesellschaft, als auch in der Fach- und Streuobstszene auf große Resonanz und Zuspruch.

Erhalt der Streuobstwiesen im Land

Der Erhalt der Streuobstwiesen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung von Baden-Württemberg. Das Land unterstützt den Streuobstanbau durch zielgerichtete Maßnahmen und Förderungen. Hierzu gehören:

  • das Förderprogramm Baumschnitt-Streuobst, durch welches Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von Privatpersonen über eine Sammelantragstellung eine finanzielle Unterstützung von je 15 Euro für zwei fachgerecht durchgeführte Baumschnittmaßnahmen erhalten.
  • das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), mit dem das Land die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen von Streuobstbeständen mit 2,50 Euro je Baum und Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren fördert.
  • die Unterstützung der Vermarktung von Produkten aus 100 Prozent Streuobst über eine sogenannte Merkblattförderung. Gefördert werden Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen, die den Absatz von regionalen Streuobstprodukten verbessern.
  • die Unterstützung von Klein- und Obstbrennereien im Land über Förderprogramme im Bereich der ländlichen Entwicklung und des Natur- und Landschaftsschutzes sowie über Projekte.
  • Streuobstprojekte im Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt, beispielsweise zur Erhaltung der genetischen Ressourcen von Birnen und der Erhaltung alter Kirschsorten.

Angemessen auf rückläufige Streuobstbestände reagieren

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat zudem eine „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“ in Auftrag gegeben, die Grundlage für die Fortschreibung der Streuobstkonzeption des Landes (PDF) sein soll. Um auf die rückläufigen Bestandszahlen der Streuobstbestände in Baden-Württemberg angemessen zu reagieren, sollen bestehende Aktivitäten, Maßnahmen und Rahmenbedingungen zur Unterstützung des Streuobstbaus im Rahmen der Streuobstkonzeption auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und neue Unterstützungsmöglichkeiten verifiziert sowie bestehende Unterstützungsmöglichkeiten weiterentwickelt und ergänzt werden. Der Fokus des Gutachtens liegt dabei sowohl auf der Unterstützung der Pflege und Bewirtschaftung der Streuobstbestände als auch der Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Streuobstprodukten.

Ergänzend wird eine Machbarkeitsstudie für eine „Streuobsterlebniswelt Baden-Württemberg“ durchgeführt, die dazu beitragen soll, Rahmenbedingungen für die Neu- oder Weiterentwicklung eines touristischen Zentrums zu prüfen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden Anfang 2022 erwartet.

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