Coronavirus

Strengere Regelungen für Corona-Hotspots

Eine Frau geht mit Mund-Nasen-Schutz hinter roten Lichtern einer Absperrung durch die Innenstadt.

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag, 4. Dezember, erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen (PDF). Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern sind, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, regelmäßig ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen, für die Stadt- und Landkreise im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist:

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind, dürfen entgegen § 9 Abs. 1 Corona-Verordnung an den Ansammlungen und privaten Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen. 
  • Veranstaltungsverbot: Verboten werden alle Veranstaltungen, ausgenommen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem auch die Teilnahme an Gerichtsterminen, Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sitzungen kommunaler Gremien sowie Wahlen und Abstimmungen. Das Verbot gilt ebenso nicht für Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge zwingend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können.
  • Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur aus triftigen Gründen erlaubt; Triftige Gründe sind insbesondere
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, 
    • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und 
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss auf Baustellen auch im Freien getragen werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen.
  • Öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder werden abweichend von der Corona-Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) bleiben möglich, sofern medizinisch notwendig. Arztbesuche bleiben generell erlaubt; gegebenenfalls ist die Ärztin oder der Arzt vorab telefonisch zu kontaktieren.
  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard.
  • Einzelhandel: Verbote von besonderen Verkaufsaktionen (zum Beispiel Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschenmengen erwartet werden kann. Ebenfalls verboten sind Märkte, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen (zum Beispiel Flohmärkte, Jahrmärkte).

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können nur aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diesen Erlass aufgestellten Vorgaben zugelassen werden.

Im Übrigen lag es bereits vor diesem Erlass nach dem Infektionsschutzgesetz in der originären Zuständigkeit von Kommunen beziehungsweise bei hohen Inzidenzen von Gesundheitsämtern, per Allgemeinverfügung kontaktbeschränkende Maßnahmen beziehungsweise auch Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Auf ausdrückliche Bitte der Kommunen hat das Sozialministerium sich dazu bereit erklärt, einen Erlass zu erarbeiten, der im Detail noch einmal darlegt, welche Maßnahmen ab welcher Inzidenz zu ergreifen sind. Hier waren die Kommunalen Landesverbände, also auch der Städtetag, bei jedem Schritt eng eingebunden.

Erlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Frau in einem Labor zeigt Test für das neue Coronavirus
  • Gesundheit

Finanzierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Kultusministerin Theresa Schopper hat 14 Schülerinnen und Schüler aus dem Elsass sowie 19 aus Baden-Württemberg im Kultusministerium empfangen.
  • Europa

Schülerbotschafter zu Gast im Kultusministerium

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
  • Justiz

Zwei Baden-Württemberger bei Bundesrichterwahl gewählt

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede.
  • Bürgerbeteiligung

Politik des Gehörtwerdens ist Markenzeichen Baden-Württembergs

Ein Mann greift in einen Berg Holzpellets (Symbolbild: © dpa).
  • Energiekosten

Härtefallregelung für Heizöl und Holzpellets

Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.
  • Tourismusinfrastruktur

Land unterstützt 28 kommunale Tourismusprojekte

Auszubildende in einer Berufsschule (Foto: © dpa)
  • Ausbildung

Vom Bund geplante Ausbildungsplatzgarantie

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Fachkräfte

Pläne der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung

Eine Frau führt in einem Labor eine Untersuchung durch.
  • Hochschulen

Land fördert Juniorprofessorinnen

Peter Häberle, Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe; Dr. Herwig Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg und Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration
  • Justiz

Neuer Oberstaatsanwalt bei Staatsanwaltschaft Freiburg

Scheckübergabe Kriegsgräberfürsorge
  • Gedenken

Land übergibt Scheck an Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Auf dem Bild ist eine Person in Schutzkleidung zu sehen, die an einem chemischen Reaktor in einem Reinraum arbeitet.
  • Forschung

Boehringer Ingelheim verstärkt Investitionen im Land

Verabschiedung der neuen Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeister 2023
  • Stadtentwicklung

Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister 2023

Ein Wähler wirft seinen Stimmzettel in eine Wahlurne.
  • Wahlrecht

Änderung des Kommunalwahlrechts

Fassade eines Holzhauses
  • Bausparen

Fusion der Landesbausparkassen Südwest und Bayern

Mohn- und Kornblumen blühen in einem Getreidefeld (Bild: dpa).
  • Biodiversität

Biodiversität in der Agrarlandschaft stärken

Ein Zug im Design der neuen Dachmarke für den Schienennahverkehr in Baden-Württemberg (Foto: © dpa)
  • Bahn

Verband Region Stuttgart erhält mehr Geld für die S-Bahn

Ein Mitarbeiter arbeitet in der Produktion an einer Zelle für eine Elektroauto-Batterie. (Bild: dpa)
  • Veranstaltung

Europas schwieriger Umgang mit China

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
  • Bildung

Erfolgreiche Vereinbarung Bildungsketten wird verlängert

Das Land stellt digitale Daten der Raumordnung ab sofort allen Bürgern und Interessierten auf dem neuen Geoportal Raumordnung BW zur Ansicht und zum Download kostenlos zur Verfügung.
  • Geodaten

Neues Geoportal Raumordnung

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 28. März 2023

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
  • Europa

Starke Regionen wollen Zukunftsfähigkeit Europas stärken

Eine Person wird geimpft.
  • Gesundheit

Mehr Forschung zum Post-Vac-Syndrom gefordert

Grundschule Lehrerin kontrolliert Stillarbeit
  • Schule

Corona-Regelungen für schwangere Lehrerinnen gelockert

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
  • Polizei

Zahl der Drogentoten gestiegen