Coronavirus

Strengere Regelungen für Corona-Hotspots

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau geht mit Mund-Nasen-Schutz hinter roten Lichtern einer Absperrung durch die Innenstadt.

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag, 4. Dezember, erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen (PDF). Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern sind, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, regelmäßig ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen, für die Stadt- und Landkreise im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist:

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind, dürfen entgegen § 9 Abs. 1 Corona-Verordnung an den Ansammlungen und privaten Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen. 
  • Veranstaltungsverbot: Verboten werden alle Veranstaltungen, ausgenommen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem auch die Teilnahme an Gerichtsterminen, Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sitzungen kommunaler Gremien sowie Wahlen und Abstimmungen. Das Verbot gilt ebenso nicht für Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge zwingend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können.
  • Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur aus triftigen Gründen erlaubt; Triftige Gründe sind insbesondere
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, 
    • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und 
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss auf Baustellen auch im Freien getragen werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen.
  • Öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder werden abweichend von der Corona-Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) bleiben möglich, sofern medizinisch notwendig. Arztbesuche bleiben generell erlaubt; gegebenenfalls ist die Ärztin oder der Arzt vorab telefonisch zu kontaktieren.
  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard.
  • Einzelhandel: Verbote von besonderen Verkaufsaktionen (zum Beispiel Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschenmengen erwartet werden kann. Ebenfalls verboten sind Märkte, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen (zum Beispiel Flohmärkte, Jahrmärkte).

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können nur aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diesen Erlass aufgestellten Vorgaben zugelassen werden.

Im Übrigen lag es bereits vor diesem Erlass nach dem Infektionsschutzgesetz in der originären Zuständigkeit von Kommunen beziehungsweise bei hohen Inzidenzen von Gesundheitsämtern, per Allgemeinverfügung kontaktbeschränkende Maßnahmen beziehungsweise auch Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Auf ausdrückliche Bitte der Kommunen hat das Sozialministerium sich dazu bereit erklärt, einen Erlass zu erarbeiten, der im Detail noch einmal darlegt, welche Maßnahmen ab welcher Inzidenz zu ergreifen sind. Hier waren die Kommunalen Landesverbände, also auch der Städtetag, bei jedem Schritt eng eingebunden.

Erlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Scancars

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Innenminister Thomas Strobl (Mitte) in Begleitung von zwei Gardemädchen
Fasnacht

Empfang für Karnevals- und Fasnachtsvereine

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Festnahme eines deutschland­weit aktiven Serieneinbrechers

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Gesundheit

Einheitliche Software-Landschaft für die Gesundheitsämter

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Eine S-Bahn der Deutschen-Bahn fährt Richtung Stuttgart. (Bild: © picture alliance/Tom Weller/dpa)
SPNV

Neuer grenzüberschreitender REX ab Dezember 2026

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg