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Steuerliche Unterstützung für Betroffene des Hochwassers

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Blick auf ein durch Hochwasser zerstörtes Gebäude an der Wieslauf

Das Land unterstützt Betroffene des Hochwassers durch steuerliche Erleichterungen. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen können sich an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.

Die Finanzämter im Land werden alle ihnen zur Verfügung stehenden steuerlichen Maßnahmen ausschöpfen, um den vom Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen entgegenzukommen. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Im Land sind durch das Hochwasser große Schäden entstanden, die wir derzeit noch gar nicht ganz erfassen können. Jede Hilfe ist jetzt notwendig. Die Finanzämter werden Betroffene durch steuerliche Erleichterungen unterstützen.“

Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumniszuschläge gezahlt werden müssen. Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden.

Finanzämter Baden-Württemberg: Finden Sie Ihr Finanzamt

Ministerium für Finanzen: Katastrophenerlass Baden-Württemberg (PDF)

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