Justiz

Start des Einheitlichen Patentgerichts

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Die deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts nehmen zum 1. Juni 2023 ihre Arbeit auf. Patentschutz kann damit jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden europäischen Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden.

Es ist ein Meilenstein im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg, München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung in München.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Patentschutz kann jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist das eine gute Nachricht! Viele Patente kommen aus Deutschland und Baden-Württemberg, deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass wir nicht nur vier Lokalkammern in Deutschland haben, sondern dass diese auch überwiegend mit deutschsprachigen Richtern besetzt sind. Das Landgericht Mannheim verfügt seit Jahren über einen hervorragenden Ruf im Patentrecht, ob national oder international. Es freut mich daher besonders, dass mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim zwei erfahrene baden-württembergische Patentrichter der Lokalkammer Mannheim zugewiesen worden sind.“

Die weiteren Stimmen

Eine technische Erfindung in Deutschland kann durch das nationale Patent (Deutsches Patent- und Markenamt) und das Europäische Patent (Europäisches Patentamt) geschützt werden. Letzteres wirkt jedoch nicht EU-weit einheitlich. Mit dem neuen europäischen Einheitspatent können sich Erfinderinnen und Erfinder künftig für eine dritte Patentart entscheiden, die ebenfalls vom Europäischen Patentamt erteilt wird. Das Einheitspatent wird einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten. Das Einheitliche Patentgericht wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Einheitspatente zuständig sein.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente. Es besteht aus einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammer in Paris und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg sowie einem Mediations- und Schiedszentrum. Deutschland erhält mit vier Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg – so viele Lokalkammern wie kein anderer Mitgliedstaat.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es tritt zunächst in 17 Staaten in Kraft, von denen es ratifiziert wurde. Die Lokal- und Regionalkammern sind grundsätzlich mit drei rechtlich qualifizierten Richterinnen und Richtern zu besetzen. Weil Deutschland zu den Vertragsmitgliedstaaten mit hoher Patentaktivität und einem hohen Fallaufkommen gehört, sind zwei der drei Richterinnen und Richter der jeweiligen Lokalkammer deutsche Staatsangehörige.

Weitere Meldungen

Eine Frau arbeitet von zu Hause aus. (Bild: dpa)
Steuern

Pilotprojekt „Schneller Gründen“ gestartet

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Ministerpräsident Cem Özdemir bei seiner Regierungserklärung im Landtag von Baden-Württemberg
Regierungserklärung

„Wir brauchen neuen Mut für eine neue Zeit“

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Landtagspräsident Thomas Strobl (links) und Cem Özdemir (rechts) bei dessen Vereidigung als Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Landesregierung

Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht