Justiz

Start des Einheitlichen Patentgerichts

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Die deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts nehmen zum 1. Juni 2023 ihre Arbeit auf. Patentschutz kann damit jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden europäischen Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden.

Es ist ein Meilenstein im Patentrecht: Ab dem 1. Juni 2023 gilt das neue europäische Patentpaket, mit dem das Einheitspatent eingeführt wird. Es schafft einen einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig nimmt das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf – und mit ihm seine fünf deutschen Standorte: die vier Lokalkammern in Hamburg, München, Düsseldorf und Mannheim sowie die Zentralkammerabteilung in München.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges sagte: „Patentschutz kann jetzt flächendeckend, kostengünstig und effizient mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden. Für die Wirtschaft ist das eine gute Nachricht! Viele Patente kommen aus Deutschland und Baden-Württemberg, deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass wir nicht nur vier Lokalkammern in Deutschland haben, sondern dass diese auch überwiegend mit deutschsprachigen Richtern besetzt sind. Das Landgericht Mannheim verfügt seit Jahren über einen hervorragenden Ruf im Patentrecht, ob national oder international. Es freut mich daher besonders, dass mit Dr. Peter Tochtermann und Dr. Holger Kircher vom Landgericht Mannheim zwei erfahrene baden-württembergische Patentrichter der Lokalkammer Mannheim zugewiesen worden sind.“

Die weiteren Stimmen

Eine technische Erfindung in Deutschland kann durch das nationale Patent (Deutsches Patent- und Markenamt) und das Europäische Patent (Europäisches Patentamt) geschützt werden. Letzteres wirkt jedoch nicht EU-weit einheitlich. Mit dem neuen europäischen Einheitspatent können sich Erfinderinnen und Erfinder künftig für eine dritte Patentart entscheiden, die ebenfalls vom Europäischen Patentamt erteilt wird. Das Einheitspatent wird einheitlichen Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bieten. Das Einheitliche Patentgericht wird für Streitigkeiten über die bereits existierenden europäischen Patente und über die neuen europäischen Einheitspatente zuständig sein.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein gemeinsames Gericht der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es regelt künftig Streitigkeiten über Einheitspatente und europäische Patente. Es besteht aus einem Gericht erster Instanz mit Zentralkammer in Paris und München sowie mehreren Lokal- und Regionalkammern in den Mitgliedstaaten, einem Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg sowie einem Mediations- und Schiedszentrum. Deutschland erhält mit vier Lokalkammern – in Düsseldorf, München, Mannheim und Hamburg – so viele Lokalkammern wie kein anderer Mitgliedstaat.

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht wurde von 24 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es tritt zunächst in 17 Staaten in Kraft, von denen es ratifiziert wurde. Die Lokal- und Regionalkammern sind grundsätzlich mit drei rechtlich qualifizierten Richterinnen und Richtern zu besetzen. Weil Deutschland zu den Vertragsmitgliedstaaten mit hoher Patentaktivität und einem hohen Fallaufkommen gehört, sind zwei der drei Richterinnen und Richter der jeweiligen Lokalkammer deutsche Staatsangehörige.

Weitere Meldungen

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
GreenTech

Mit Innovationen Zukunft gestalten

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

von links nach rechts: Kanzleramtsminister Thorsten Frei, Ministerpräsident Cem Özdemir und Staatssekretär Rudi Hoogvliet
Politisches Sommerfest

Stallwächterparty 2026 zum Thema Exportschlager

Ein Landwirt betankt sein Gespann mit Gülle um diese anschließend auf einem Feld auszubringen. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Gentges fordert Aufstockung des Hilfspakets für Düngerpreise

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Hochschulen

Schnellbau-Initiative bringt zusätzlichen Investitionsschub

Staatssekretär Florian Haßler spricht beim Festakt zum Donauraum
Europa

Der Donauraum gehört zu unserer europäischen Identität

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
EU-Donauraumstrategie

Europäische KI-Netzwerke stärken Witschaft

Eine Person erntet eine Traube bei der Weinlese.
Weinbau

Neue Verwaltungsvorschrift unterstützt Weinbau

Von links nach rechts im Bild: Ministerialdirektorin Gerda Windey, Präsident des Landgerichts Baden-Baden a.D. Dr. Frank Konrad Brede, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller.
Justiz

Präsident des Landgerichts Baden-Baden geht in Ruhestand

Labor-Utensilien bei einem Drug-Checking-Projekt
Suchthilfe

Land bereitet Drug-Checking-Verordnung vor

Eine Frau und ein Mann bei der Weinlese.
Weinbau

Förderprogramm für den Weinbau gestartet

Logo der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder
Wirtschaftsministerkonferenz

Wirtschaftsminister der Länder tagen in Konstanz

Sojabohnenernte in Umkirch
Landwirtschaft

Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht