Das Land Baden-Württemberg vergibt die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2026“ in diesem Jahr gemeinsam mit der oberschwäbischen Stadt Bad Schussenried. Seit dem 2. Februar 2026 können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg im Rahmen eines Wettbewerbs beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus um die begehrten Staatspreise bewerben.
„Auch in diesem Jahr freue ich mich auf viele kreative und innovative Wettbewerbsbeiträge der baden-württembergischen Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker. Das Kunsthandwerk steht für kreatives und innovatives Unternehmertum aller Altersgruppen und ist geprägt durch seine Vielzahl an Ateliers und Werkstätten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Wettbewerbsstart.
Das Wirtschaftsministerium präsentiert das Ergebnis des Wettbewerbs gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., der Stadt Bad Schussenried und den Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg im Rahmen der „Landesausstellung Kunsthandwerk 2026“. Die Werke werden ab Samstag, 26. September 2026, im Kloster Schussenried der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg zu sehen sein.
Teilnahmebedingungen
Zum Wettbewerb eingereicht werden können selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nicht älter als drei Jahre sind. Eine eigenständige Idee, eine künstlerische Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein. Ebenso sind eine innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material erwünscht.
Der vollständige Ausschreibungstext sowie weitere Informationen stehen ab sofort online zur Verfügung. Bewerbungen können ebenfalls über diese Internetseite online eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der Sonntag, 15. März 2026.
Eine unabhängige Fachjury wählt unter den zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten die Objekte aus, die in der Ausstellung gezeigt werden und vergibt die Preise und weitere Auszeichnungen.
Staatspreise, Förderpreis, Handwerkspreis und Publikumspreis
Zu den Preisen: Es stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer können für die Staatspreise nominiert werden. Drei von ihnen erhalten je einen Staatspreis in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.
Zusätzlich zu den Staatspreisen verleiht das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. den Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro. Dieser Preis kann nur an junge Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bis zum Alter von 35 Jahren vergeben werden (Stichtag für die Altersgrenze ist der 1. Januar 2026).
Die Handwerkskammer Ulm stellt zudem den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag für die Berechnung der Mitgliedschaft ist ebenfalls der 1. Januar 2026).
Die Stadt Bad Schussenried stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Der Publikumspreis wird an die Teilnehmerin oder den Teilnehmer der Landesausstellung vergeben, deren oder dessen Ausstellungsobjekt im Laufe der Ausstellungszeit per Stimmkarte die meisten Stimmen der Besucherinnen und Besucher erhalten hat. Zur Landesausstellung Kunsthandwerk: Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am Freitag, 25. September 2026, um 19 Uhr, im Kloster Schussenried in Bad Schussenried statt. Einzig der Publikumspreis der Stadt Bad Schussenried wird erst zur Finissage am letzten Ausstellungstag verliehen.
Die „Landesausstellung Kunsthandwerk“ wird vom 26. September bis 22. November 2026 im Kloster Schussenried zu sehen sein.
















