Coronavirus

Regionalflughäfen reduzieren Betriebszeiten

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Flugzeuge auf dem Flugfeld des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden. (Bild: dpa)

Angesichts der Corona-Krise reduzieren die Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätze in Baden-Württemberg ihre Betriebszeiten. Unaufschiebbare Flüge sind weiterhin möglich.

Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Starts und Landungen auf den Flugplätzen in Baden-Württemberg geführt. Verkehrsflughäfen und kleinere Verkehrslandeplätze sind als öffentliche Infrastruktureinrichtungen verpflichtet, in den Betriebszeiten, die in der luftrechtlichen Genehmigung festgelegt sind, dem Luftverkehr zur Verfügung zu stehen.

Die Landesluftfahrtbehörden können jedoch in Ausnahmesituationen von dieser Betriebspflicht ganz oder teilweise befreien und damit den Umfang der Betriebszeiten reduzieren. Von dieser Möglichkeit haben das Verkehrsministerium für die beiden Regionalflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie das Regierungspräsidium Stuttgart für die Verkehrslandeplätze Mannheim, Schwäbisch Hall, Walldürn, Lahr, Mosbach, Freiburg, Leutkirch, Schwenningen am Neckar und den Sonderlandeplatz Bremgarten als jeweils zuständige Genehmigungsbehörde auf deren Anträge hin Gebrauch gemacht.

Unaufschiebbare Flüge weiterhin möglich

Wichtige, insbesondere unaufschiebbare Flüge der Polizei oder der Rettungsdienste sind, soweit der Flugplatz dafür vorgesehen ist, dennoch möglich. Dies gilt auch für Frachtflüge, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind.

Am Extern: Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden (Öffnet in neuem Fenster) sind im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 täglich von 6 bis 9 Uhr und von 20 bis 23 Uhr Starts und Landungen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Flughafenbetreiber möglich. Rettungs- und Polizeiflugbetrieb sind hiervon ausgenommen.

Am Extern: Flughafen Friedrichshafen (Öffnet in neuem Fenster) gilt die Zustimmungs-Regelung vom 20. März bis 20. April ganztägig für alle Starts und Landungen außer für Charter- und Linienflüge.

Bei den betroffenen Verkehrslandeplätzen gelten unterschiedliche Regelungen, überwiegend muss für Starts und Landungen auch hier die Zustimmung des Flugplatzbetreibers eingeholt werden.

Mit der Zustimmungs-Regelung brauchen die Flugplatzbetreiber in Zeiten, in denen keine Flüge angemeldet sind, zumindest weniger Personal vorzuhalten. Die sehr hohen Fixkosten an einem Flugplatz, etwa für die Feuerwehr oder die Flugsicherung, können dadurch reduziert werden.

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