Coronavirus

Regionalflughäfen reduzieren Betriebszeiten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flugzeuge auf dem Flugfeld des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden. (Bild: dpa)

Angesichts der Corona-Krise reduzieren die Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätze in Baden-Württemberg ihre Betriebszeiten. Unaufschiebbare Flüge sind weiterhin möglich.

Die Corona-Pandemie hat zu einem massiven Rückgang der Starts und Landungen auf den Flugplätzen in Baden-Württemberg geführt. Verkehrsflughäfen und kleinere Verkehrslandeplätze sind als öffentliche Infrastruktureinrichtungen verpflichtet, in den Betriebszeiten, die in der luftrechtlichen Genehmigung festgelegt sind, dem Luftverkehr zur Verfügung zu stehen.

Die Landesluftfahrtbehörden können jedoch in Ausnahmesituationen von dieser Betriebspflicht ganz oder teilweise befreien und damit den Umfang der Betriebszeiten reduzieren. Von dieser Möglichkeit haben das Verkehrsministerium für die beiden Regionalflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie das Regierungspräsidium Stuttgart für die Verkehrslandeplätze Mannheim, Schwäbisch Hall, Walldürn, Lahr, Mosbach, Freiburg, Leutkirch, Schwenningen am Neckar und den Sonderlandeplatz Bremgarten als jeweils zuständige Genehmigungsbehörde auf deren Anträge hin Gebrauch gemacht.

Unaufschiebbare Flüge weiterhin möglich

Wichtige, insbesondere unaufschiebbare Flüge der Polizei oder der Rettungsdienste sind, soweit der Flugplatz dafür vorgesehen ist, dennoch möglich. Dies gilt auch für Frachtflüge, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind.

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden sind im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 täglich von 6 bis 9 Uhr und von 20 bis 23 Uhr Starts und Landungen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Flughafenbetreiber möglich. Rettungs- und Polizeiflugbetrieb sind hiervon ausgenommen.

Am Flughafen Friedrichshafen gilt die Zustimmungs-Regelung vom 20. März bis 20. April ganztägig für alle Starts und Landungen außer für Charter- und Linienflüge.

Bei den betroffenen Verkehrslandeplätzen gelten unterschiedliche Regelungen, überwiegend muss für Starts und Landungen auch hier die Zustimmung des Flugplatzbetreibers eingeholt werden.

Mit der Zustimmungs-Regelung brauchen die Flugplatzbetreiber in Zeiten, in denen keine Flüge angemeldet sind, zumindest weniger Personal vorzuhalten. Die sehr hohen Fixkosten an einem Flugplatz, etwa für die Feuerwehr oder die Flugsicherung, können dadurch reduziert werden.

Übersichtsseite Corona

Weitere Meldungen

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel

v.l.n.r.: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Leitender Kriminaldirektor Ralf Keller, Polizeivizepräsident Ralf Keppler und Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Reutlingen

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Neubau Kollegiengebäude 1, Pädagogische Hochschule Freiburg, Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart
Holzbau

Klimafreundlich Bauen mit Holz

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
Nahverkehr

bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg eröffnet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Finanzamtsleiter Böblingen Wankmüller
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Böblingen

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Grafik mit Überschrift „Die Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch lädt ein zur Kundgebung“, darunter Schild einer Demonstration mit der Aufschrift „Inklusion ist kein Sparmodell!“ und den Informationen „5. Mai 2026, 14 Uhr, Stuttgart Zentrum“.
Menschen mit Behinderungen

Kundgebung zum Recht auf Inklusion am 5. Mai 2026