Feiertage

Reformationstag 2017 ist gesetzlicher Feiertag

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Das Denkmal von Martin Luther auf dem Markt in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) (Foto: © dpa)

Der Reformationstag am 31. Oktober 2017 ist in diesem Jahr anlässlich des 500. Reformationsjubiläums einmalig gesetzlicher Feiertag. Das Land würdigt damit die weitreichende historische Bedeutung der Reformation.

„In diesem Jahr ist der Reformationstag am 31. Oktober 2017 anlässlich des 500. Reformationsjubiläums einmalig gesetzlicher Feiertag. Das ist richtig und gut so und wird der Bedeutung des Ereignisses gerecht. Wir würdigen damit die weitreichende historische und nach wie vor aktuelle Bedeutung der Reformation als einen der großen Wendepunkte in der Geschichte des Abendlandes. Die Reformation hat die Entwicklung eines neuen, vom christlichen Freiheitsbegriff geprägten Menschenbildes gefördert – das war eine der Grundlagen für die Menschenrechte und Demokratie in der Neuzeit. Diese Werte sind angesichts der weltweiten Entwicklungen aktueller denn je. Diese Werte der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte sollen uns auch etwas wert sein. Sie wurden mutig erkämpft und sind nicht selbstverständlich. Wir haben etwas zu verteidigen – und wir sind bereit, angesichts weltweiter Herausforderungen auch für diese Werte einzustehen, ja sie gegen die Feinde der Freiheit auch zu verteidigen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Thesenanschlag Luthers 1517 startete protestantische Reformation

„Als evangelischer Christ bin ich immer wieder von dem Gedanken Martin Luthers berührt, der über die ‚Freiheit eines Christenmenschen‘ geschrieben hat: ‚Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.‘ Martin Luther hat es in diesen zwei Sätzen geschafft, verantwortungsvoll handelnden Menschen eine Richtschnur für ihr Wirken an die Hand zu geben. Frei im Tun – verpflichtet im Handeln. Ein Mensch ist nur dann ein Mensch, wenn er nicht nur sich, sondern der Gesellschaft als Ganzem dient. Und ein Mensch kann nur soweit frei sein, solange er die Freiheit eines Anderen nicht begrenzt. Das ist eine gute allgemeine Richtschnur für politisches Handeln. Vor 500 Jahren, heute, morgen“, so Minister Thomas Strobl.

Der Überlieferung nach schlug Martin Luther am 31. Oktober 1517 seine 95 Thesen zu Ablass und Buße an die Tür der Wittenberger Schlosskirche. Dieses Ereignis gilt als Beginn der protestantischen Reformation und wird weltweit als Gedenktag der Reformation gefeiert.

Auch die anderen Bundesländer, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, haben entsprechende Regelungen verabschiedet, so dass das diesjährige Reformationsfest bundesweit als gesetzlicher Feiertag begangen werden kann.

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