Landwirtschaft

Rasche Umsetzung zur Ausnahme der Flächenstilllegung gefordert

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Brachebegrünung beim Winzerhof Vogel

Die Unionsagrarministerinnen und -minister fordern den Bund auf, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ausnahme der Flächenstilllegung in 2024 rasch umzusetzen und sich für eine Aussetzung der Pflicht zur Flächenstilllegung bis zum Ende der Förderperiode 2027 bei der Europäischen Union einzusetzen.

„Die Kommission der Europäischen Union (EU) nimmt die Sorgen und Proteste unserer Bäuerinnen und Bauern ernst. Daher ist der Vorschlag der EU-Kommission zur Ausnahmeregelung für die Flächenstilllegung im Jahr 2024 sehr zu begrüßen. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bund schnell handelt und alles Notwendige auf den Weg bringt“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 14. Februar 2024.

Minister Peter Hauk, zugleich Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, setzt sich gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eindringlich dafür ein, den Vorschlag der EU-Kommission jetzt rasch umzusetzen.

Mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung der Flächen

Die Ausnahme, vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht stilllegen zu müssen, soll den Landwirtinnen und Landwirten mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung ihrer Flächen geben, ohne gegen Förderauflagen zu verstoßen. Gleichzeitig lassen sich durch stickstoffbindende Kulturen und Zwischenfrüchte verschiedene Umweltvorteile generieren.

„Leider greift die Ausnahme viel zu kurz, da sie auf das laufende Jahr 2024 beschränkt bleibt. Die Anbauplanungen sind überwiegend abgeschlossen und auch die Beantragung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen läuft bereits in den Ländern. Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen aber längerfristig Planungssicherheit. Daher ist jetzt der Bund gefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Verpflichtung zur Flächenstilllegung bis zum Ende der Förderperiode 2027 ausgesetzt wird“, betonte Minister Hauk.

Herausforderungen gemeinsam mit der Landwirtschaft lösen

Unsere Landwirtinnen und Landwirte wissen um ihre Verantwortung und leisten ihren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz, der ebenso auf die Ziele des Green Deals der EU einzahlt. Die Herausforderungen des Klimawandels und der Ernährungssicherung können daher nur gemeinsam mit der Landwirtschaft gelöst werden.

„Bei der zügigen Umsetzung der Vorschläge der EU-Kommission muss der Bund zwingend darauf achten, dass dies möglichst ohne zusätzlichen Bürokratieaufwand erfolgt. Negative Auswirkungen auf die Öko-Regelungen oder die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der zweiten Säule müssen unbedingt vermieden werden“, betonte Minister Hauk.

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