Verkehr

Radspur zwischen Heidelberg und Neckargemünd kann bleiben

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Ein Radfahrer fährt auf einem Fahrrad-Schutzstreifen.
Symbolbild

Der Bund stimmt dem Verbleib der Radspur entlang der Bundesstraße 37 zwischen Heidelberg und Neckargemünd zu. Planungen für eine endgültige bauliche Lösung können somit beginnen.

„Die Radspur auf der Bundesstraße (B) 37 ist ein gutes Beispiel für eine neue Partnerschaft Rad-Auto auf einer vorhandenen Straßenfläche. Wenn der Bedarf und die Mobilitätsmuster sich ändern, sollte auch der Straßenraum entsprechend neu verteilt werden. Nun können wir im Rhein-Neckar-Kreis eine weitere Lücke in unserem Radwegenetz schließen“, kommentierte Verkehrsminister Winfried Hermann die positive Entscheidung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Radspur auf der B 37. Mit einem Schreiben hatte das BMDV mitgeteilt, dass die provisorisch als Verkehrsversuch eingerichtete Radspur entlang der B 37 zwischen Heidelberg und Neckargemünd im Rhein-Neckar-Kreis bleiben darf.

Die Radspur kann bleiben

„Der vorbildlich durchgeführte Verkehrsversuch hat gezeigt, dass zwischen Heidelberg und Neckargemünd auch drei Fahrstreifen auf der Bundesstraße ausreichen, um den Kraftfahrzeug(Kfz)-Verkehr leistungsfähig abwickeln zu können. Die entbehrliche Fahrspur können wir nun sinnvoll nutzen, um eine sichere Radwegverbindung zwischen Heidelberg und Neckargemünd zu schaffen“, so Verkehrsminister Hermann.

Grundlage der Entscheidung ist ein im Mai 2021 eingerichteter Verkehrsversuch, bei dem eine Autofahrspur in eine provisorisch eingerichtete Fahrradfahrspur umgewandelt worden war. Dabei zeigte sich anhand der Nutzerzahlen auf der Radspur, dass ein erheblicher Bedarf für die Radwegverbindung besteht. Das bisher nur provisorisch eingerichtet Radwegangebot entlang der B 37 wurde durch die Bürgerinnen und Bürger angenommen. Gleichzeitig zeigte der Versuch, dass der Wegfall der vierten Fahrspur der B 37 nicht zu Beeinträchtigungen des Bundesstraßenverkehrs geführt hat. Auch ist es nicht zu nennenswerten Verlagerungen auf die nördlich des Neckars verlaufende Landesstraße 534 gekommen.

Diese Erkenntnisse hatte das baden-württembergische Verkehrsministerium dem Bund vorgelegt und beantragt, die aktuelle Verkehrsführung in einen baulich endgültigen Zustand überführen zu dürfen. Der positive Bescheid des Bundes liegt nun vor.

Bedarfsgerechte Umverteilung innerhalb Straßenquerschnittes

Damit kann der vorhandene Straßenquerschnitt bedarfsgerecht neu geordnet und umgebaut werden. Dies umfasst den endgültigen Rückbau der B 37 von vier auf drei Fahrstreifen. Hierdurch kann der zwischen Bundesstraße und Neckarstützmauer freiwerdende Straßenraum zu einem eigenständigen Radweg ausgebaut werden. Die für den Straßenraum versiegelte Fläche bleibt dabei nahezu identisch.

In einem ersten Schritt erfolgen nun die erforderlichen Abstimmungen zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Heidelberg, um die derzeit bestehende provisorische Lösung so lange aufrechterhalten zu können, bis eine endgültige bauliche Lösung geplant und umgesetzt ist. Parallel können nun auch die konkreten Planungen im Regierungspräsidium Karlsruhe beginnen, wie der vorhandene Straßenquerschnitt mit zukünftig dreistreifiger Bundesstraße und getrenntem Radweg endgültig neu geordnet werden kann.

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