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Prüfungen 2020: Mehr Termine und Vereinfachungen

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Schüler während der Abiturprüfung (Bild: © dpa)

Das Kultusministerium hat alle Schulen über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. So sind zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen.

Vergangene Woche hat das Kultusministerium nach sorgsamer Abwägung entschieden, den Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 zu verlegen. Heute hat das Kultusministerium alle Schulen im Land über die konkreten Termine der einzelnen Prüfungen sowie über Vereinfachungen im Prüfungsverfahren informiert. „Es ist uns ein großes Anliegen, die Schulen möglichst frühzeitig zu informieren, damit sie ihre Planungen daran ausrichten können. Ich danke allen Schulleiterinnen und Schulleitern ganz herzlich für ihre Mithilfe und ihr Engagement in dieser Krisenzeit. Ich weiß, dass der Aufwand für die Schulleitungen und für die Lehrkräfte in diesem Jahr besonders hoch ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Mehr Prüfungstermine aufgrund der besonderen Umstände

Zusätzlich zu den Hauptterminen für alle Abschlussprüfungen sind zwei Nachtermine im laufenden Schuljahr vorgesehen. Darüber hinaus ist ein weiterer, also dritter Nachtermin vorgesehen, der dann aber erst nach Schuljahresende, voraussichtlich im September, stattfinden kann. „Damit wollen wir Rücksicht darauf nehmen, dass die Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr deutlich höher ist, dass Schülerinnen und Schüler krankheitsbedingt oder aufgrund besonderer Umstände nicht am Haupttermin der Prüfung teilnehmen können. Für mich steht uneingeschränkt im Vordergrund, dass alle Schülerinnen und Schüler die Chance haben sollen, den angestrebten Abschluss zu erlangen, ohne im Vergleich zu anderen Abschlussjahrgängen benachteiligt zu sein“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Schülerinnen und Schüler, die an den Prüfungen teilnehmen, werden sich deshalb voraussichtlich auf mehr Termine verteilen. Auf diese neue, dichtere Prüfungsabfolge nimmt das Kultusministerium mit Vereinfachungen bei den Prüfungs- und Korrekturverfahren Rücksicht, die Lehrkräfte entlasten und es ihnen ermöglichen soll, die Korrekturen fristgerecht zu erledigen.

Vereinfachungen im Prüfungsverfahren

Erst- und Zweitkorrektur werden an der eigenen Schule stattfinden. Damit werden die Wege und der Verwaltungsaufwand deutlich verringert. Der Zweitkorrektor wird von der Schulleitung bestimmt. Als Zweitkorrektoren kommen Lehrkräfte in Frage, die über die entsprechende fachspezifische Lehrbefähigung verfügen. Für die Abiturprüfung ist die Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe im entsprechenden Fach erforderlich. Sofern in Einzelfällen keine entsprechende Lehrkraft zur Verfügung steht, wird der Zweitkorrektor von der Schulaufsichtsbehörde (Staatliche Schulämter bzw. Regierungspräsidien) bestimmt.

Der „Umschlag“ der Arbeiten (Übergabe vom Erst- an den Zweitkorrektor) erfolgt bei allen Prüfungen über die Schulleitung. Der Zeitpunkt des Umschlags in dem für Erst- und Zweitkorrektur zur Verfügung stehenden Zeitraum kann jeweils individuell festgelegt werden. In Fällen, in denen ein externer Zweitkorrektor von der Schulaufsicht bestellt werden muss, legt diese den Zeitpunkt des Umschlags fest.

Für die Abiturprüfung an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien entfällt die Überprüfung der Bewertungen des Erst- und Zweitkorrektors durch den Endbeurteiler. Es gilt stattdessen eine entsprechende Regelung wie bei den anderen Abschlussprüfungen, die hier bereits bisher keine Endbeurteilung vorsah: Weichen die Bewertungen von Erst- und Zweitkorrektor bis zu drei Notenpunkte voneinander ab, gilt der Durchschnitt. Bei nicht ganzzahligen Ergebnissen wird auf die nächsthöhere Notenpunktzahl aufgerundet. Weichen die Bewertungen um vier oder mehr Notenpunkte voneinander ab, wird die Anonymität der Erst- / Zweitkorrektur aufgehoben und Erst- und Zweitkorrektor werden aufgefordert, eine gemeinsame Bewertung zu finden. Kann eine Einigung auf eine gemeinsame Bewertung zwischen Erst- und Zweitkorrektor nicht erzielt werden, wird die Note vom Schulleiter der kursführenden Schule anhand einer rechnerischen Mittelung des Ergebnisses der Erst- und Zweitkorrektur festgelegt.

Projektarbeit und fächerübergreifende Kompetenzprüfung entfallen

Darüber hinaus sind weitere Modifikationen erforderlich, weil derzeit kein Unterricht stattfinden kann und auch nach dem Ende des Schließzeitraums besondere Bedingungen herrschen werden, die eine Konzentration auf die Prüfungsvorbereitung erforderlich machen. Im verbleibenden Unterrichtszeitraum müssen deshalb Freiräume geschaffen werden. Die Projektarbeit für den Hauptschulabschluss entfällt in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit. Auch eine bereits durchgeführte Projektarbeit ist also nicht Teil der Prüfungsleistung. Es kann jedoch in diesen Fällen ein Zertifikat ohne Note über die durchgeführte Projektarbeit ausgestellt werden.

Auch die fächerübergreifende Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist, entfällt aus diesem Grund. Die mündliche Prüfung im Fächerverbund Materie-Natur-Technik oder im besuchten Wahlpflichtfach als Teil der Werkrealschulabschlussprüfung entfällt aufgrund des verkürzten Zeitraums für die mündlichen Prüfungen.

Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann unterschritten werden

Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten kann in diesem Jahr aufgrund der Schulschließung nicht eingehalten werden. Diese Mindestanzahl kann deshalb an allen allgemein bildenden und in allen Bildungsgängen an beruflichen Schulen unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können. Dies gilt entsprechend für die regulär verpflichtende Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Schülerleistungen“ (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellung möglich.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer fachinternen Überprüfung im gewählten Wahlpflichtfach und im Fächerverbund Naturwissenschaftliches Arbeiten (Klasse 10 der Realschule) ist ebenfalls ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte fachinterne Überprüfung bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende fachinterne Überprüfung ausdrücklich wünscht, gelten die Hinweise zur GFS entsprechend.

Weitere Umsetzung

Für die konkrete Umsetzung müssen die entsprechenden Rechtsverordnungen und Ausführungsbestimmungen zur Durchführung der jeweiligen Abschlussprüfung angepasst werden. Über weitere, abschlussspezifische Informationen, etwa Regelungen zur mündlichen Abiturprüfung, wird das Kultusministerium zeitnah informieren.

Konkrete Prüfungstermine an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen (PDF)

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