Digitalisierung

Positive Bilanz bei Evaluation der Digitalisierungsprämie

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Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat eine positive Bilanz des zweiten Modellversuchs der Digitalisierungsprämie gezogen. Mit der Prämie können Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprojekte optimal unterstützt und dabei ein großes Investitionsvolumen generiert werden.

1.200 Anträge mit einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 36 Millionen Euro: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zog eine positive Bilanz des zweiten Modellversuchs der Digitalisierungsprämie. „Unsere Prämie stößt in der Wirtschaft auf großes Interesse. Wir können damit Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprojekte optimal unterstützen und dabei ein großes Investitionsvolumen generieren.“

Passgenaues und zielgerichtetes Förderprogramm

Nach einem ersten erfolgreichen Modellversuch im Jahr 2017 – damals noch als reines Zuschussprogramm - wurde die Digitalisierungsprämie am 9. Juli 2018 in einem zweiten Modellversuch wiederaufgelegt. Diese Fortsetzung erfolgte in Form eines Tilgungszuschusses in Kombination mit einem Förderdarlehen. „Die große Nachfrage nach der Digitalisierungsprämie als Tilgungszuschuss zeigt, dass es sich dabei um ein passgenaues und zielgerichtetes Förderprogramm handelt, das die Bedürfnisse der Unternehmen im Land trifft“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Bei der Digitalisierungsprämie als Tilgungszuschuss kann den Unternehmen ein komplettes Finanzierungsangebot gemacht werden, wodurch dem Hemmnis für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch offene Finanzierungsfragen entgegengewirkt werden kann.

Dr. Axel Nawrath, Vorsitzender des Vorstandes der L-Bank, sagte: „Wir als Förderbank des Landes freuen uns, dass das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und die Regierungsfraktionen die Digitalisierungsprämie weiter stärken. Im Jahr 2018 wurde das Programm bereits gut im Markt angenommen. Die Attraktivität der Digitalisierungsprämie ist nach der Umstellung auf die Gewährung eines Tilgungszuschusses noch höher. Mit der tatkräftigen Unterstützung unserer Bankpartner erwarten wir deshalb im Jahr 2019 eine deutliche Nachfragesteigerung“, so Nawrath.

Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass von der Digitalisierungsprämie als Tilgungszuschuss wie bereits im ersten Modellversuch alle Branchen profitieren. Die am stärksten profitierenden Branchen sind das Handwerk, das Verarbeitende Gewerbe, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, Handel und Bauwirtschaft. Das Gastgewerbe hat im zweiten Modellversuch anteilsmäßig fast doppelt so viele Anträge gestellt wie im ersten Modellversuch.

Besonders hohe Nachfrage bei kleinen Unternehmen

Die Digitalisierungsprämie wird auch im zweiten Modellversuch in allen antragsberechtigten Unternehmensgrößenklassen nachgefragt, besonders hoch ist die Nachfrage bei kleinen Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern. Auf diese Unternehmensgrößenklasse entfallen insgesamt über zwei Drittel der Förderfälle. Damit ist der Anteil der Kleinunternehmen im zweiten Modellversuch noch höher als im ersten Modellversuch 2017.

Rund 60 Prozent höheres Investitionsvolumen dank Tilgungszuschuss

Besonders positiv hat sich im Vergleich zum ersten Modellversuch die Hebelwirkung der Förderung auf die damit generierten Investitionen entwickelt. Als Tilgungszuschuss kann mit der Digitalisierungsprämie ein um rund 60 Prozent höheres Investitionsvolumen je „Förder-Euro“ ausgelöst werden als im ersten Modellversuch.

Angesichts der positiven Evaluationsergebnisse werde das Ministerium die Digitalisierungsprämie als Tilgungszuschuss für Förderdarlehen der L-Bank verstetigen, kündigte Hoffmeister-Kraut an. Weiterhin werden Digitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern mit einem Kostenvolumen bis 100.000 Euro gefördert, wobei die Höhe des Tilgungszuschusses je nach Höhe des Darlehens zwischen 5.000 und 10.000 Euro liegt. Im Doppelhaushalt 2018/2019 stehen für die Digitalisierungsprämie insgesamt 24 Millionen Euro aus Mitteln der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung (digital@bw) zur Verfügung. Anträge für die Digitalisierungsprämie können von den antragsberechtigten Unternehmen über ihre Hausbank bei der L-Bank eingereicht werden.

Die landesweite Digitalisierungsstrategie

Die Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung. Rund eine Milliarde Euro werden in dieser Legislaturperiode in die Digitalisierung investiert. Ungefähr die Hälfte davon fließt in den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Erstmals werden alle Vorhaben auch unter dem Dach des Digitalisierungsministeriums koordiniert und gebündelt. Mit „digital@bw“ wurde im Sommer 2017 die erste landesweite und ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie vorgestellt. In den kommenden zwei Jahren werden dazu rund 70 ganz konkrete Projekte mit einem Volumen von 265 Millionen Euro umgesetzt, um Baden-Württemberg als Leitregion des digitalen Wandels in Europa zu verankern.

Schwerpunkte von „digital@bw“ sind die Bereiche Intelligente Mobilität der Zukunft, digitale Start-ups, Wirtschaft 4.0, Bildung und Weiterbildung in Zeiten der Digitalisierung, digitale Gesundheitsanwendungen sowie digitale Zukunftskommunen und Verwaltung 4.0. Dazu kommen die Querschnittsbereiche Forschung, Entwicklung und Innovation, Nachhaltigkeit und Energiewende, Datensicherheit, Datenschutz und Verbraucherschutz.

Wirtschaftsministerium: Digitalisierungsprämie

Wirtschaft Digital Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie

L-Bank: Digitalisierungsprämie

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau / Initiative Wirtschaft 4.0 BW

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