Kernkraft

Notstromdiesel im Kernkraftwerk Neckarwestheim bei Test nicht gestartet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Das Atomkraftwerk Neckarwestheim. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist bei einer Funktionsprüfung ein Notstromdieselaggregat nicht gestartet. Darauf wurde ein Reserveaggregat eingesetzt und eine Ursachenklärung eingeleitet. Sicherheitstechnisch ist dem Vorfall eine sehr geringe Bedeutung zuzuschreiben.

Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim, hat der Betreiber zur Durchführung von Prüfungen an Messkreisen ein Notstromdieselaggregat außer Betrieb genommen. Nach Abschluss dieser Prüfungen sollte das Aggregat wieder betriebsbereit gemacht werden. Bei der dazu gehörigen Funktionsprüfung ist der Motor nicht gestartet. Die Ursache hierfür ist noch unklar.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat ein Reserveaggregat eingesetzt und eine Ursachenklärung eingeleitet.

GKN I befindet sich im Prozess der Stilllegung. Das Notstromdieselsystem hat die Funktion, die Stromversorgung der sicherheitstechnisch wichtigen Verbraucher bei Ausfall der externen Stromversorgung sicherzustellen. Das Notstromdieselsystem des Kraftwerkes GKN I ist im aktuellen Anlagenzustand dreifach redundant aufgebaut. Aufgrund der Unverfügbarkeit des einen Notstromdieselaggregats standen noch zwei Aggregate zur Verfügung, wobei ein Aggregat ausreicht, um die Notstromversorgung der Anlage sicherzustellen. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldungen und Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Kampagnenplakat "Energieholz aus den Wäldern Baden-Württembergs"
Forst

Neues Positionspapier unterstützt Holzenergie im Land

Der offene Streckenabschnitt für den Radschnellweg. Im Hintergrund ist eine Brücke zu erkennen.
Radverkehr

Radschnellweg 4 zwischen Reichenbach und Ebersbach erweitert

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI