Krisenmanagement

Neues Krisenmanagement-Handbuch für professionelle Krisenbewältigung

Das Krisenmanagement-Handbuch Baden-Württemberg bietet der Öffentlichen Verwaltung im Land wichtige Informationen, Handreichungen und Planungshilfen zu Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Krisen.

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Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Symbolbild

In der Sitzung des Ministerrates am 7. Oktober 2025 stellte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl das Krisenmanagement-Handbuch Baden-Württemberg vor. Dieses bietet der Öffentlichen Verwaltung im Land wichtige Informationen, Handreichungen und Planungshilfen zu Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Krisen.

„Hochwasser, flächendeckende Stromausfälle, Stürme, Erdbeben oder Gefahrstoffunfälle – die möglichen Szenarien sind vielfältig. Unsere Einsatzkräfte sind regelmäßig gefordert, die Krisen häufen sich. Dabei zeigt sich immer wieder: Der Katastrophenschutz bei uns in Baden-Württemberg ist gut aufgestellt. Und damit wir weiterhin für alle möglichen Lagen gewappnet sind, bleiben wir nicht stehen. Es geht darum, für den Fall einer Krise bestmöglich vorbereitet zu sein. Heute habe ich im Kabinett das Krisenmanagement-Handbuch vorgestellt, in dem wir Wissen und Informationen bündeln. Damit geben wir den Entscheidungsträgern eine wertvolle Unterstützung an die Hand“, sagte Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung des Krisenmanagement-Handbuches in Stuttgart.

Übergreifendes Krisenmanagement von zentraler Bedeutung

Das Krisenmanagement-Handbuch Baden-Württemberg bietet neben Hintergrundinformationen zum Krisenmanagement auch Handreichungen und Planungshilfen zur Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Krisen. Es ist bewusst als aufwachsendes Nachschlagewerk ausgestaltet und kann so bedarfsgerecht um weitere Kapitel ergänzt werden. Denn die Krisenszenarien der vergangenen Jahre haben gezeigt: Ein gemeinsames und Ministerien übergreifendes Krisenmanagement ist von zentraler Bedeutung. Für ein professionelles, effizientes und zielgerichtetes Krisenmanagement müssen alle Beteiligten schnell, planvoll und koordiniert zusammenwirken. Dies setzt neben einer optimalen Vorbereitung ein einheitliches Führungsverständnis aller Entscheidungsebenen voraus.

Inhalte des Handbuchs

Das Handbuch bietet folgende Inhalte:

  1. Kapitel „Rechtliche Grundlagen“: In einer Übersicht mit entsprechenden Links sind Rechtsgrundlagen aufgeführt, die Bezüge zu den Themengebieten Krisenmanagement, Gefahrenabwehr und Kritische Infrastrukturen (KRITIS) aufweisen.
  2. Kapitel „Relevante Szenarien“: Faktenblätter zu verschiedenen Szenarien dienen dazu, einen gemeinsamen Überblick über mögliche Krisenszenarien zu schaffen, die für Baden-Württemberg eine besondere Relevanz aufweisen.
  3. Kapitel „Fachinformationen“: In diesem Kapitel sind beispielsweise Informationen zum Sonderinformationsdienst der Landesregierung (das sogenannte „Kriseninternet“), zur Warnung der Bevölkerung, zu verschiedenen KRITIS-Bereichen, zur Stabsarbeit, zu hybriden Bedrohungen und zum Virtual Operations Support Team Baden-Württemberg (VOSTbw) enthalten.

Relevante Informationen hat das Innenministerium in Form von Faktenblättern kurz und prägnant aufbereitet. So soll den Lesern ein erster schneller Überblick über ein krisenrelevantes Thema gegeben werden. Hinweise auf weiterführende Informationen und Ansprechpartner ermöglichen bei Bedarf das Einholen tiefergehender Informationen. Ergänzt wird das Handbuch durch verschiedene Erreichbarkeitsverzeichnisse sowie praktische Vorlagen. Weitere Inhalte wird das Innenministerium nach und nach erstellen. Das Krisenmanagement-Handbuch wird in der Elektronischen Lagedarstellung Bevölkerungsschutz bereitgestellt. Damit wird die Elektronische Lagedarstellung Bevölkerungsschutz als zentrale digitale Plattform im Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement weiter ausgebaut. Es richtet sich zunächst an Ministerien und Regierungspräsidien.

Im nächsten Schritt werden geeignete Inhalte des Handbuchs bis Jahresende 2025 auch auf Gemeindeebene bereitgestellt.

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