Corona-Verordnung

Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021

Passanten gehen über den weihnachtlich beleuchteten Schlossplatz in Stuttgart.

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

LGS 2024 in Wangen
  • Gartenschau

Landesgartenschau Wangen eröffnet

Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.
  • Kernkraft

Stellungnahme zu KKW Fessenheim

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
  • Justiz

Identität von Vertrauenspersonen schützen

Rinder mit Kälbern auf der Weide
  • Landwirtschaft

Milchwirtschaft nicht zusätzlich belasten

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Wirtschaft

Land treibt Bürokratieabbau voran

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklung

Mitwirken am Landesentwicklungsplan

Eine Spritze liegt auf einem Impfpass.
  • Gesundheit

Europäische Impfwoche sensibilisiert für Bedeutung von Impfungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Zwölf Projekte für bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen

Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)
  • Quartiersimpulse

660.000 Euro für Quartiers-Projekte

Schloss Mannheim
  • Schlösser und Gärten

Neue digitale Angebote für Schlösser

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

390 Bewerbungen für 75 Studienplätze der Landarztquote

Ministerialdirektorin Leonie Dirks steht vor Transfermobil und übergibt Fahrzeugschlüssel an Prof. Dr. Daniel Buhr vom Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung.
  • Digitalisierung

Transfermobil bringt Pflege-Innovationen ins Land

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Innovation

InnovationCamp künftig an drei Standorten

Wengenviertel in Ulm
  • Städtebauförderung

235 Millionen Euro für Städtebaumaßnahmen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Ein von Schatten bedeckter Mann vor blauem Himmel hält ein Telefon in der Hand
  • Gewalt an Männern

Vier Jahre Männerhilfetelefon

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
  • Jugendliche

Jugendliche diskutieren zum Thema „Was dich bewegt“

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Europawahl

34 Parteien zur Europawahl zugelassen

Eröffnungsfeier Animated Week Stuttgart
  • Kunst und Kultur

Erste „Stuttgart Animated Week“ eröffnet

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Tag gegen Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
  • Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 22 verdiente Persönlichkeiten

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)
  • Rettungsdienst

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
  • Sicherheit

Positive Bilanz beim siebten länderübergreifenden Sicherheitstag

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
  • Gesundheit

Studie zur Geburtshilfe veröffentlicht