Landwirtschaft

Neue Beratungsmodule zu Klimaschutz, Tierwohl und Bioökonomie

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Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Im Rahmen der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik gibt es neue Beratungsmodule zu Klimaschutz, Tierwohl und Bioökonomie. Mit ihnen will das Land die Bäuerinnen und Bauern unterstützen und die Landwirtschaft stärken.

„Die Beratung unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist ein zentrales Element der Agrarförderung in Baden-Württemberg. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft und die Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft zu steigern. Wir fordern alle interessierten Beratungsorganisationen auf, sich jetzt an unserer Ausschreibung für die neue Förderperiode ab 2023 zu beteiligen“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am 19. Oktober 2022 in Stuttgart, anlässlich der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen für die neue Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP).

Beratungsorganisationen können sich bis 22. November 2022 bewerben

Am 19. Oktober 2022 stellte das MLR die Ausschreibung auf der europäischen Plattform „Tenders Electronic Daily“ (TED) ein. Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung sind online abrufbar. Alle Beratungsorganisationen, die in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, müssen bis zum 22. November 2022, 14 Uhr, ihren Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen auf der Vergabeplattform einreichen. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden geeignete Bewerber dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

„Um möglichst vielen landwirtschaftlichen Unternehmen qualifizierte, unabhängige und betriebsindividuelle Beratung anbieten zu können, gibt es in Baden-Württemberg seit 2015 das Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. Das Angebot richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wein-, Obst und Gartenbau“, betonte Minister Hauk.

Für die neue Förderperiode ab 2023 wurden die Beratungsmodule weiterentwickelt. Neu dazu kommen unter anderem die Module Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Bioökonomie, Agroforst, Tierwohl Schwein, Tierwohl Rind, Pflanzenschutzmittelreduktion, Imkerei, Bodenschutz- und Bodenfruchtbarkeit sowie Nachhaltigkeitsberatung. Weiterhin gibt es die bewährten Beratungsmodule zu den Bereichen Unternehmensführung, Einkommenskombination, Pflanzen- und Sonderkulturanbau, Tierhaltung, Tierwohl- und Tiergesundheit, Ökolandbau sowie Umwelt und Energie.

Qualitativ hochwertige Beratungsleistung

„Landwirtschaftliche Unternehmen können aus der Vielzahl der Beratungsmodule das für sie passende Angebot auswählen und dann mit einer dafür zugelassenen Beratungsorganisation ihrer Wahl einen Beratungsvertrag abschließen. Auf dieser Grundlage erhält das landwirtschaftliche Unternehmen eine mit Mitteln der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes geförderte und qualitativ hochwertige Beratungsleistung, wobei die Abwicklung der Förderung durch die Beratungsorganisation erfolgt“, sagte Minister Hauk.

Bis Ende 2022 können die landwirtschaftlichen Unternehmen noch Beratungsverträge mit den in der aktuellen Förderperiode zugelassenen Beratungsorganisationen abschließen. Diese Beratungen können anschließend regulär durchgeführt werden, auch noch im Jahr 2023. Die aktuell angebotenen Beratungsmodule, die dafür zugelassenen Beratungsorganisationen und deren Beratungskräfte sind online abrufbar.

Förderprogramm zur Beratung bei Landwirtschaft, Wein-, Obst- und Gartenbau

Das baden-württembergische Förderprogramm zur Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Wein-, Obst- und Gartenbau ist Teil des Nationalen GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert.

Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen. Beratungsorganisationen können in der ersten Stufe ihr Interesse an der Durchführung von bestimmten Beratungsmodulen darlegen. In dieser Stufe werden die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Beratungskräfte geprüft. Die als geeignet bewerteten Beratungsorganisationen werden in der zweiten Stufe zur Abgabe eines Beratungskonzeptes und eines Angebotes zum Stundenhonorarsatz für die Beratungsstunde aufgefordert.

Die Erbringung der Beratungsmodule in Baden-Württemberg wird als Dienstleistungskonzessionsvergabe europaweit ausgeschrieben. Da es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren handelt, findet die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern ausschließlich über die Vergabeplattform statt.

Tender24: Vergabeunterlagen zur Ausschreibung der neuen Beratungsmodule

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Gemeinsame Agrarpolitik

Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land

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