Landwirtschaft

Neue App für GAP-Antragsteller verfügbar

Die neue App „profil (bw)“ des Landes erleichtert Antragstellern der Gemeinsamen Agrarpolitik die Verwaltung von Kontrollaufträgen und Nachweisen.

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Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)

Die rechtlichen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) sehen vor, dass den Antragstellerinnen und Antragstellern im Prozess der Verwaltungs- sowie Vorortkontrollen der Fördermaßnahmen Mitwirkungsrechte und -pflichten zu kommen. Die Mitgliedsstaaten sind dabei aufgefordert, auch zeitgemäße Kommunikationsmittel einzusetzen. Mit der App „profil (bw)“ stellt Baden-Württemberg eine solche Anwendung zur Verfügung. Antragstellerinnen und Antragstellern erhalten über die App „profil (bw)“ Aufträge zu bestimmten Kontrollinhalten beziehungsweise zur Vorlage bestimmter Nachweise. Diese Aufträge (Fragen) können einfach und effizient über die App beantwortet werden. Damit werden umfangreicher Schriftverkehr und Vor-Ort-Kontrollen auf den Flächen der Betriebe reduziert beziehungsweise vermieden.

Wesentliche Funktion der App „profil (bw)“ ist dabei die Aufnahme georeferenzierter Fotos und deren Übermittlung an die Verwaltung als Nachweis bestimmter Kontrollsachverhalte. Wichtig zu wissen ist: Fotos, die nicht georeferenziert sind und die außerhalb der App „profil (bw)“ erstellt wurden, können nicht akzeptiert werden.

Die App „profil (bw)“ kann über den Google Play Store (Android-Betriebssysteme) oder über den Apple App Store (Apple iOS) unter dem Suchbegriff „profil (bw)“ gefunden und kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Aufträge, die Antragstellerinnen und Antragstellern über die App „profil (bw)“ im Antragsjahr 2025 zugewiesen bekommen, beziehen sich auf die Öko-Regelung 5 (ÖR5, vier Kennarten im Grünland), FAKT B3.2 (sechs Kennarten im Grünland), Flächen unter Glas und die bei der Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenüberwachungssystems als ROT klassifizierten Teilschläge. Dies sind Teilschläge, bei denen durch das System Kulturen / Nutzungen ermittelt wurden, die von den beantragten Kulturen abweichen.

Die App im Detail

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