Pflege

Mittel in Millionenhöhe für Innovationsprogramm Pflege 2017

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Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt auch im kommenden Jahr Mittel in Millionenhöhe für das „Innovationsprogramm Pflege“ zur Verfügung. Mit den Geldern werden neuartige Versorgungskonzepte in der Pflege gefördert. Ein Schwerpunkt der kommenden Förderrunde liegt auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden.

„60 Prozent aller zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen werden ausschließlich durch informelle Pflege versorgt, also ohne professionelle Unterstützung. Für die pflegenden Angehörigen, fast drei Viertel von ihnen Frauen, bedeutet das eine starke Belastung, oft bis an die Grenze der Überlastung. Es ist deshalb sehr wichtig, dass wir Hilfsangebote für diese Gruppe stärken. Indem wir die pflegenden Angehörigen entlasten, helfen wir auch den Menschen mit Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf dabei, weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

Von großer Bedeutung für die Unterstützung und Entlastung häuslicher Pflege sind Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher einen wichtigen Baustein des Programms. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden.

Mit dem Innovationsprogramm soll zudem der weitere Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert werden. Diese ermöglichen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen und sollen als zusätzliche Säule neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden, trägerbetriebenen ambulanten Wohngemeinschaften und stationären Einrichtungen im Land etabliert werden. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Regel von einem „Anbieter“ – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein. Die Wohngemeinschaften können je nach Einrichtung bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit. „Unser Ziel ist es, dass ältere Menschen überall im Land die Möglichkeit haben, auf ein solches Angebot zugreifen zu können“, so die Staatssekretärin.

Bewerbungen müssen bis 31. Oktober 2016 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein.

Sozialministerium: Förderaufrufe

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