Bauen

Mehr Nachhaltigkeit beim Bauen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Die vom Land neu erlassenen Technischen Baubestimmungen setzen ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Bauen. Zudem schaffen sie Rechtssicherheit und beschleunigen das Bauen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen. Dabei werden neue Regelungen für den Nachweis des Feuerwiderstands von Holzbauteilen, erweiterte Anwendungsregeln für Photovoltaik (PV)-Module und Regeln für einen neuen klimafreundlichen Zement mit reduziertem CO₂-Fußabdruck aufgenommen. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 11. Juli 2024 tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Erleichterungen für PV-Module und im Holzbau

Für Photovoltaikmodule wird die Freistellung von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen von zwei auf drei Quadratmeter der Einzelmodulfläche erhöht und die Regelung an die technische Weiterentwicklung angepasst, wonach solche PV-Module im Markt weit verbreitet sind. Die Regelung gilt, wenn keine erhöhte Anforderung an das Brandverhalten besteht. Die Verwendung dieser PV-Module, die häufig nicht über die erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweise verfügten, vereinfacht sich künftig maßgeblich.

Künftig kann in Baden-Württemberg auch klimafreundlicher Zement nach DIN EN 197-5 eingesetzt werden, ohne dass dafür eine gesonderte zeit- und kostenintensive Zulassung erforderlich ist. Zement nach DIN EN 197-5 zeichnet sich durch einen reduzierten CO₂-Fußabdruck in der Herstellung aus und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Bauen.

Für das Bauen mit Holz wird eine Übergangslösung dafür geschaffen, Klassifizierungen der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen aus allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) weiterhin nutzen zu können, auch wenn die Geltungsdauer der abP‘s abgelaufen ist. Die Verwendung von Holz in Gebäuden der Gebäudeklassen vier und fünf vereinfacht sich dadurch erheblich. Nach Ablauf der Geltungsdauer der abP’s war bisher eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich. Die neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, verbessern Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen und beschleunigen das Bauen durch den Wegfall von bisher erforderlichen zusätzlichen bauaufsichtlichen Nachweisen im Einzelfall.

Weitere Meldungen

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Ein Aufsteller mit Flyern.
Öffentlicher Nahverkehr

Verkauf von Fahrkarten in Reutlingen und Aulendorf

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran