Bauen

Mehr Nachhaltigkeit beim Bauen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Die vom Land neu erlassenen Technischen Baubestimmungen setzen ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Bauen. Zudem schaffen sie Rechtssicherheit und beschleunigen das Bauen.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen. Dabei werden neue Regelungen für den Nachweis des Feuerwiderstands von Holzbauteilen, erweiterte Anwendungsregeln für Photovoltaik (PV)-Module und Regeln für einen neuen klimafreundlichen Zement mit reduziertem CO₂-Fußabdruck aufgenommen. Baden-Württemberg setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen, die die baden-württembergische Landesbauordnung (LBO) an Gebäude und bauliche Anlagen stellt. Diese Anforderungen betreffen zum Beispiel die Standsicherheit, den Brandschutz, Schallschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz: Sie sorgen dafür, dass Gebäude sicher sind und die Gesundheit ihrer Nutzerinnen und Nutzer nicht gefährden.

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert diese abstrakten Anforderungen der LBO und führt technische Regeln wie DIN-Normen oder Regeln des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Technische Baubestimmungen ein. Damit bildet sie die Grundlage für die Planung, Bemessung und Ausführung von Gebäuden. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen Baubeteiligten – Bauherren, Planern, Bauausführenden und Baurechtsbehörden – zu beachten. Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift vom 11. Juli 2024 tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Erleichterungen für PV-Module und im Holzbau

Für Photovoltaikmodule wird die Freistellung von bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen von zwei auf drei Quadratmeter der Einzelmodulfläche erhöht und die Regelung an die technische Weiterentwicklung angepasst, wonach solche PV-Module im Markt weit verbreitet sind. Die Regelung gilt, wenn keine erhöhte Anforderung an das Brandverhalten besteht. Die Verwendung dieser PV-Module, die häufig nicht über die erforderlichen bauaufsichtlichen Nachweise verfügten, vereinfacht sich künftig maßgeblich.

Künftig kann in Baden-Württemberg auch klimafreundlicher Zement nach DIN EN 197-5 eingesetzt werden, ohne dass dafür eine gesonderte zeit- und kostenintensive Zulassung erforderlich ist. Zement nach DIN EN 197-5 zeichnet sich durch einen reduzierten CO₂-Fußabdruck in der Herstellung aus und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit beim Bauen.

Für das Bauen mit Holz wird eine Übergangslösung dafür geschaffen, Klassifizierungen der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen aus allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) weiterhin nutzen zu können, auch wenn die Geltungsdauer der abP‘s abgelaufen ist. Die Verwendung von Holz in Gebäuden der Gebäudeklassen vier und fünf vereinfacht sich dadurch erheblich. Nach Ablauf der Geltungsdauer der abP’s war bisher eine allgemeine oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich. Die neuen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, verbessern Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Bauwesen und beschleunigen das Bauen durch den Wegfall von bisher erforderlichen zusätzlichen bauaufsichtlichen Nachweisen im Einzelfall.

Weitere Meldungen

IHK Heilbronn
Start-up BW

Krumm Engineering UG im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Grünstempel
Bauen

Anerkennung als Prüfingenieur für Bautechnik beantragen

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

13 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum