Schule

Mehr Entlastung für Schulleitungen

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„Schulleitung“ steht auf einem Schild an einer Bürotür, im Hintergrund steht eine Person.

Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Schulleitungskonzepts werden Schulleitungen zukünftig stärker entlastet. Durch mehr Leitungszeit und weitere Anrechnungsstunden wird das Land die schulischen Führungsteams stärken.

In der ersten Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung der Schulleitungen in Baden-Württemberg hat das Land bereits Verbesserungen bei der Besoldung für Schulleitungen umgesetzt. In der zweiten Stufe sollen nun die zeitlichen Rahmenbedingungen für Schulleitungen verbessert werden: Zum einen sollen sie mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten, zum anderen soll die Situation von Schulen, die in bestimmten Bereichen einen erhöhten Organisationsaufwand haben, durch zusätzliche Anrechnungsstunden besser berücksichtigt werden. Das Kabinett hat aus diesem Grund am Dienstag, 1. Februar 2022, beschlossen, dass das Verfahren zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung eingeleitet werden soll, damit Schulleitungen ab dem Schuljahr 2022/2023 mehr Leitungszeit zur Verfügung gestellt werden kann.

„Wir wollen die Rolle der Schulleitungen stärken. Sie tragen eine große Verantwortung und haben viele Herausforderungen zu bewältigen“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Besonders deutlich werde dies gerade auch jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. „Jede Schulleitung prägt ein Stück weit ihre Schule. Durch ihre pädagogische Führung und das Schulmanagement hat sie großen Einfluss nicht nur auf die Unterrichtsqualität, sondern auf das gesamte Schulklima. Schule kann dann im besten Sinne Lern- und Lebensraum sein, in dem Kinder und Jugendliche sich entwickeln und heranreifen können“, so Kretschmann weiter.

„Wir wollen den Schulleitungen mehr Leitungszeit und auch weitere Anrechnungsstunden geben, mit denen das schulische Führungsteam gestärkt werden kann“, sagte Kultusministerin Theresa Schopper. „Die Schulleitungen haben in der Pandemie einmal mehr gezeigt, welche wichtige Rolle sie als Führungskräfte einnehmen und wie verantwortungsbewusst sie diese Rolle wahrnehmen. Deswegen war es mir wichtig, dass wir im Landeshaushalt 160 Stellen verankern und den nächsten Schritt bei unserem Konzept zur Stärkung der Schulleitungen gehen. Damit können wir den stark beanspruchten Schulleitungen mehr Entlastung zukommen lassen.“

Mehr Leitungszeit für Schulleitungen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung das Kultusministerium beauftragt, das Anhörungsverfahren zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung einzuleiten. In dieser Verordnung ist die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte festgelegt: Sie bestimmt auch, wie viele Stunden Schulleitungen unterrichten müssen beziehungsweise für die Leitung der Schule zur Verfügung haben. Diese sogenannte Leitungszeit richtet sich nach der Zahl der Klassen an der Schule. Für die Schulleitungen mittlerer und großer Schulen soll sie angehoben werden. An einer Realschule mit vier Klassen pro Jahrgangsstufe erhält eine Schulleitung aktuell zum Beispiel 28 Stunden Leitungszeit pro Woche. Durch die neue Regelung und die damit verbundene Erhöhung würde sie 30 Stunden Leitungszeit pro Woche erhalten. Die Schulleitung kann diese Stunden dabei auch an weitere Lehrkräfte weitergeben, die an der Leitung der Schule mitwirken.

„Wir wissen durch Rückmeldungen aus der Wissenschaft, dass die Qualität an den Schulen maßgeblich von den Schulleitungen abhängt. Eine Schule zu leiten, zu führen, zu kommunizieren, dem Kollegium eine entsprechende Haltung zu vermitteln, ist eine herausfordernde Aufgabe, die deswegen auch Zeit braucht“, sagte die Kultusministerin. Insgesamt habe die schulische Leitung damit mehr Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben: Dazu gehören Verwaltungs- und organisatorische Aufgaben wie Absprachen mit dem Schulträger, zum Beispiel wegen Baumaßnahmen an der Schule, die Organisation der Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an die Schule, die Erstellung des Stundenplans, aber auch pädagogische Aufgaben: Dazu gehören die Qualitätsentwicklung der Schule, die Einstellung neuer Lehrkräfte und sie unterrichten selbst auch in einem gewissen Umfang. Mit der Verantwortung für das Krisenmanagement der Schule komme der Schulleitung eine weitere bedeutsame Aufgabe zu.

Weitere Anrechnungsstunden für Außenstellen und Inklusion

Weitere Anrechnungsstunden möchte die Landesregierung für Schulen mit Außenstellen bereitstellen. Schulen sollen je Außenstelle eine halbe Anrechnungsstunde zusätzlich erhalten, hiermit soll dem organisatorischen Mehraufwand, der mit der Führung von Außenstellen für Schulleitungen verbunden ist, Rechnung getragen werden. Verbesserungen sind auch im Rahmen der Inklusion geplant. Zum einen soll es zusätzliche Anrechnungsstunden für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für die Begleitung von Schülerinnen und Schülern geben, die an allgemeinen Schulen inklusiv beschult werden. Für die Schulleitungen mittlerer und großer Schulen soll sie angehoben werden. Die Stunden sollen dabei in Abhängigkeit von der Zahl der Schülerinnen und Schüler gewährt werden. In gleicher Weise sollen den allgemeinen Schulen, an denen kooperative Organisationsformen (frühere Außenklassen) eingerichtet sind, zusätzliche Anrechnungsstunden gewährt werden. Diese Änderungen sollen in der Verwaltungsvorschrift Anrechnungsstunden und Freistellungen zum Schuljahr 2022/2023 umgesetzt werden.

In der ersten Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung der Schulleitungen wurden Besoldungserhöhungen für Schulleitungen, insbesondere an Grundschulen und Haupt- und Werkrealschulen, umgesetzt. Außerdem wurden zusätzliche Funktionsstellen, zum Beispiel für stellvertretende Schulleitungen oder an größeren Schulen auch für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter geschaffen. Insgesamt wurden etwa 1.000 zusätzliche Funktionsstellen geschaffen. Die besoldungsrechtlichen Verbesserungen sind mit Wirkung vom 1. September 2020 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der ersten Stufe des Konzepts wurde auch festgelegt, dass Lehrkräfte beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter, denen die Schulleitung kommissarisch übertragen wurde, für die Dauer der Wahrnehmung der kommissarischen Schulleitung eine monatliche Vertretungszulage erhalten, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe der vertretenen Schulleitung richtet.

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