Kreislaufwirtschaft

Duale Systeme im Visier

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Eine Frau wirft am in einen Gelben Sack in einen gelben Abfallbehälter. (Foto: © dpa)

Das Land ergreift Maßnahmen gegen falsche Mengenstromnachweise im dualen System. Mindermeldungen an die Clearingstelle im Wert von insgesamt rund 85 Millionen Euro könne man nicht tatenlos hinnehmen, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.

Umweltminister Franz Untersteller hat auf der Fachtagung des Verbandes kommunaler Unternehmen in Friedrichshafen die aus seiner Sicht unzureichenden Vollzugsmöglichkeiten der Verpackungsverordnung des Bundes kritisiert. „Einige duale Systeme nutzen die Löcher des Systems unrechtmäßig aus und profitieren von Mindermeldungen an die Clearingstelle im Wert von insgesamt rund 70 Millionen Euro bei Kunststoff- und Metallverpackungen und etwa 15 Millionen Euro bei Glas und Papier. Das können wir nicht tatenlos hinnehmen“, so der Minister.

Niedrige Mengenangabe reduziert Kosten

Die Betreiber dualer Systeme sind verpflichtet, der unabhängigen Clearingstelle und der Deutschen Industrie- und Handelskammer, DIHK, die jeweils bei ihnen lizensierten Produkte beziehungsweise Produktverpackungen zu melden. Diese Mengenmeldungen dienen zur Berechnung der anteiligen Kosten, die das betreffende duale System an der Entsorgung zu tragen hat. Eine zu niedrige Mengenangabe reduziert die Kosten gegenüber der Konkurrenz. Franz Untersteller: „Damit bereichert sich der Betreiber des dualen Systems zu Lasten Dritter.“

Nachdem das Umweltministerium im Wege der Amtshilfe auf die vom Bundeskartellamt erhobenen Marktzahlen aus dem Jahr 2015 hat zugreifen können, war es gelungen, die unterschiedlichen Mengenmeldungen der dualen Systeme an die Clearingstelle und das DIHK-Register transparent zu machen. „Wir haben festgestellt, dass fünf Mengenstromnachweise falsch waren“, erläuterte der Umweltminister. Daraufhin habe sein Haus gegen die betroffenen dualen Systeme entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bußgelder deutlich zu niedrig

Die Verpackungsverordnung sieht für falsche Mengenstromnachweise ein Bußgeld von maximal 10.000 Euro vor: „Ein Bußgeld in dieser Höhe wäre aus unserer Sicht bei diesen unrechtmäßig unterschlagenen Mengen und Summen deutlich zu niedrig“, sagte Untersteller. Deshalb versuche das Umweltministerium auf dem Weg der Gewinnabschöpfung dem Verhalten der „schwarzen Schafe“ unter den dualen Systemen beizukommen. Dabei ginge es um Summen in Millionenhöhe, so Untersteller. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die angestoßenen Verfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein werden.

Extern: Umweltministerium: Kreislaufwirtschaft (Öffnet in neuem Fenster)

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