Weltkrebstag

Lucha kämpft für dauerhaften Fortbestand der Krebsberatungsstellen

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Gesprächssituation

Die psychosozialen Krebsberatungsstellen leisten eine wichtige und wertvolle Arbeit. Die Landesregierung sichert gemeinsam mit verschiedenen Partnern den Bestand der Beratungsstellen für 2017. Sozialminister Manne Lucha hat den Bund aufgefordert, die dauerhafte Finanzierung sicherzustellen.

Anlässlich des Weltkrebstags am 4. Februar hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufgefordert, die Finanzierung der psychosozialen Krebsberatungsstellen dauerhaft sicherzustellen. „Krebs hat nicht nur körperliche Auswirkungen, sondern ist für die Betroffenen auch eine große psychische Belastung. Deshalb ist die Arbeit der Krebsberatungsstellen, die wertvolle psychosoziale Betreuung leisten, so wichtig für Krebspatientinnen und -patienten sowie deren Angehörige“, sagte Lucha.

Langfristige Finanzierung ist Aufgabe des Bundes

Zwar sei es im Land dank gemeinsamer Anstrengungen des Ministeriums für Soziales und Integration, der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, des Krebsverbandes Baden-Württemberg sowie der baden-württembergischen Wirtschaft gelungen, den Fortbestand der Beratungsstellen für 2017 übergangsweise sicherzustellen. Die dauerhafte Finanzierung sei jedoch Aufgabe des Bundes.

„Der Bund muss jetzt wie angekündigt für eine langfristige Lösung sorgen und die Finanzierung ab 2018 als Regelleistung der Krankenkassen festschreiben. Die hervorragende Arbeit der Krebsberatungsstellen im Land darf im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht gefährdet werden“, so Lucha.

Fortbestand für 2017 durch Land gesichert

Das Land Baden-Württemberg stelle in diesem Jahr 450.000 Euro bereit, um den Fortbestand der vom Land in den Jahren 2015 und 2016 geförderten acht Beratungsstellen auch für 2017 zu gewährleisten, bis der Bund in Sachen Regelleistung gehandelt habe, so der Minister. Er bedankte sich bei allen Beteiligten, die ebenfalls finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 750.000 Euro für die Übergangslösung bereitstellen werden. „Dass wir den Fortbestand für 2017 gemeinsam gesichert haben ist eine wichtige, gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten, auf die wir stolz sein können“, so Lucha.

Das Ministerium für Soziales und Integration hatte in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 1,2 Millionen Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt, damit die Zahl der Krebsberatungsstellen im Land ausgebaut und eine flächendeckende Versorgung der Betroffenen in Baden-Württemberg gewährleistet werden kann. Durch die Mittel konnte die Zahl der ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen im Land auf insgesamt dreizehn erhöht werden. Vier davon werden aktuell noch von der Deutschen Krebshilfe gefördert, eine finanziert sich anderweitig.

Ergänzende Informationen

Statistischen Erhebungen zufolge sterben jährlich in Deutschland etwa 224.000 Menschen an Krebs, der damit eine der häufigsten Todesursachen ist. Die Krankheit hat nicht nur körperliche Auswirkungen, sondern bedeutet für die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen zudem oftmals eine große psychische Belastung, die auch Probleme etwa im sozialen Bereich nach sich ziehen kann. Auch nach einer erfolgreichen Behandlung können noch jahrelang psychische Belastungen auftreten, etwa die Angst vor einem erneuten Auftreten der Krankheit. Neben medizinischen Angeboten sind daher ergänzende Hilfeangebote, wie sie die ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen anbieten, sehr wichtig. So hat auch der Nationale Krebsplan (NKP) des Bundes die angemessene psychoonkologische Versorgung für alle Krebspatienten als eines von insgesamt 13 Zielen definiert.

In Baden-Württemberg ist die Sterberate bei Krebserkrankungen laut dem 2016 erstmals veröffentlichten „Bericht zum Krebsgeschehen“ im bundesweiten Vergleich am niedrigsten.

Krebsberatungsstellen gibt es in Baden-Württemberg in Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Böblingen, Mutlangen, Pforzheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

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