Krankenhausreform

Lucha drängt auf schnelle Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen

Länder und Kliniken brauchen Planungssicherheit, deshalb muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltenen Anpassungen an der Krankenhausreform schnell umsetzen. Zentrale Forderungen der Länder sind bislang offen.

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Symbolbild

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha fordert die Bundesregierung auf, endlich die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltenen Anpassungen an der Krankenhausreform umzusetzen.

Land will Krankenhausplanung weiterentwickeln können

„Die vereinbarten Änderungen liegen längst auf dem Tisch in Berlin. Jetzt muss der Bund liefern, damit wir und die Krankenhäuser im Land endlich verlässlich planen können“, erklärte Lucha. „Weitere Verzögerungen gefährden die Versorgungssicherheit und verunsichern Krankenhausträger, Personal sowie Patientinnen und Patienten. Wir brauchen dringend Klarheit, um unsere Krankenhausplanung in Baden-Württemberg konsequent weiterentwickeln zu können.“

Mit dem zuletzt kurzfristig von der Bundeskabinetts-Tagesordnung abgesetzten Entwurf des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) (PDF) wollte die Bundesregierung in einigen Punkten auf die Länder zugehen: „Es ist positiv, dass die Länder befristet Ausnahmen von den Anforderungen der Leistungsgruppen zulassen und Kooperationen zwischen Krankenhäusern ermöglichen können, wenn dies für die flächendeckende Versorgung nötig ist. Das war eine unserer zentralen Forderungen von Beginn an. Dabei geht es nicht um eine Absenkung von Qualitätsstandards, sondern um die Möglichkeit, unsere Krankenhausplanung eigenverantwortlich und regional passgenau zu gestalten und die Versorgung in einem Flächenland sicherzustellen.“

Gleichgewicht zwischen Spezialisierung und wohnortnaher Versorgung

Der Minister bekräftigte zugleich die Grundrichtung der Reform: „Wir haben die Reform im Grundsatz seit Anfang an mitgetragen, denn wir setzen in Baden-Württemberg seit Jahren auf Qualität durch Spezialisierung. Die Bündelung stationärer Leistungen und die enge Abstimmung mit den Trägern haben sich bewährt. Zugleich müssen wir bei zeitkritischen Notfällen oder in der Geburtshilfe eine gute Erreichbarkeit sicherstellen. Dieses Gleichgewicht zwischen Spezialisierung und wohnortnaher Versorgung ist entscheidend.“

Positiv bewertet Lucha außerdem, dass sich der Bund an der Finanzierung des Transformationsfonds beteiligen will. Dennoch sieht er deutlichen Nachbesserungsbedarf: „Zentrale Forderungen der Länder sind leider auch im KHAG weiterhin offen. Wir brauchen Regelungen, die die starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufbrechen. Unsere erfolgreichen Primärversorgungszentren benötigen endlich eine klare gesetzliche Grundlage. Und auch die nach wie vor unveränderte Zwei-Kilometer-Regelung für Krankenhausstandorte gefährdet funktionierende Krankenhaus-Strukturen. Hier muss die Bundesregierung und gegebenenfalls der Bundestag im parlamentarischen Verfahren dringend nachsteuern.“

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