Schule

Leichter Anstieg der Schülerzahl für weiterführende Schulen

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Schülerinnen der fünften Jahrgangsstufe im Unterricht bei einer Projektarbeit (Foto: © dpa).

Die steigenden Schülerzahlen an Grundschulen kommen nun in den weiterführenden Schulen an. Dies belegen die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich insgesamt 1.000 Schülerinnen und Schüler mehr angemeldet, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann.

An den öffentlichen Werkreal-/Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen haben sich landesweit 84.637 (2017: 83.563, 2016: 84.017) Schülerinnen und Schüler für die Klassenstufe fünf zum kommenden Schuljahr 2018/19 angemeldet. Die aktuelle Prognose für die fünften Klassen weist damit wieder auf einen leichten Anstieg der Schülerzahlen hin. „Die bereits seit einigen Jahren steigenden Schülerzahlen an den Grundschulen kommen nun in den weiterführenden Schulen an“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. Für das neue Schuljähr hätten sich über 1.000 Schülerinnen und Schüler mehr als im Vorjahr angemeldet (plus 1,2 Prozent). Insgesamt bleiben die Schülerzahlen in der Summe und bezogen auf die einzelnen Schularten auf hohem Niveau stabil.

Haupt-/Werkrealschulen

Für das kommende Schuljahr haben sich 5.074 (2017: 5.144, 2016: 5.435) Schülerinnen und Schüler an einer Haupt-/Werkrealschule angemeldet. Damit werden zum kommenden Schuljahr sechs Prozent der Schülerinnen und Schüler an diese Schulart wechseln. „Der jahrelang sehr deutliche Rückgang der Anmeldungen bei den Haupt- und Werkrealschulen hat sich jetzt gegenüber den Vorjahren spürbar verlangsamt. Diese Entwicklung ist erfreulich und zeigt das Vertrauen, das diese Schulart an vielen Orten weiter genießt. Und das zu Recht. Unsere Haupt- und Werkrealschulen bieten gute Anschlüsse und ein optimales Sprungbrett in eine duale Ausbildung“, so Eisenmann. Diese Entwicklung sei auch deshalb bemerkenswert, da die Anzahl an Haupt-/Werkrealschulstandorten im Land in der Summe zurückgehe. Im Schuljahr 2015/16 gab es 747 öffentliche Haupt-/Werkrealschulen. Aktuell sind es noch 583 Standorte, wovon über die Hälfte keine fünfte Klasse mehr führt.

Realschulen

Bei den Realschulen zeigt sich eine gestiegene Nachfrage. Sie sind die Schulart, die mit knapp 1.200 Schülern mehr als im Vorjahr am deutlichsten zulegt. 30.524 Schülerinnen und Schüler haben sich für eine Realschule entschieden. Vor einem Jahr waren es noch 29.340 Schüler (2016: 28.966). Damit wird im Schuljahr 2018/19 mehr als jeder dritte Fünftklässler (36,1 Prozent) in Baden-Württemberg eine Realschule besuchen. „Die Realschule ist eine der tragenden Säulen unseres Schulsystems. Die steigenden Zahlen sprechen für ihr bewährtes Profil“, so die Ministerin.

Gymnasien

Bei den Gymnasien im Land sind die Anmeldezahlen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Zum kommenden Schuljahr werden 36.303 Schülerinnen und Schüler an ein Gymnasium wechseln. Im Jahr 2017 waren es noch 36.700 Schülerinnen und Schüler. Betrachtet man die Vorjahre – 2016: 36.111 und 2015: 36.160 – lässt sich eine stabile Entwicklung auf hohem Niveau verzeichnen. Mit einem Anteil von 42,9 Prozent (2017: 43,9 Prozent, 2016: 43 Prozent) ist das Gymnasium nach wie vor die meistgewählte Schulart in Baden-Württemberg.

Gemeinschaftsschulen

An den Gemeinschaftsschulen steigt die Zahl der Anmeldungen im Vergleich mit dem Vorjahr in der Summe wieder leicht auf 12.736 (2017: 12.379). Die Anmeldungen verteilen sich dabei auf ein gestiegenes Angebot an Gemeinschaftsschulen im Land. Zum neuen Schuljahr werden mit dann 306 Gemeinschaftsschulen vier neue Standorte hinzukommen. Insgesamt wechseln zum neuen Schuljahr 15,1 Prozent der Schüler im Land auf diese Schulart (2017: 14,8 Prozent, 2016: 16,1 Prozent).

Weitere Informationen

Unterschreitet eine öffentliche Schule die Mindestschülerzahl von 16 Schülerinnen und Schülern in Klassenstufe 5, erhält der Schulträger ein Hinweisschreiben (erster Hinweis), in dem er aufgefordert wird, eine regionale Schulentwicklung durchführen. Wird in zwei aufeinander folgenden Schuljahren die Mindestschülerzahl in der Eingangsklasse nicht erreicht und stellt der Schulträger innerhalb dieses Zeitraums keinen Antrag auf eine Entscheidung (nach § 30 Schulgesetz), wird die Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Erteilung eines zweiten Hinweises aufgehoben, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Im aktuellen Schuljahr 2017/18 haben insgesamt 24 Schulen einen ersten Hinweis erhalten; darunter sind 22 Werkrealschulen, eine Gemeinschaftsschule sowie ein Gymnasium. Einen zweiten Hinweis haben 21 Schulen erhalten (allesamt Werkrealschulen).

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