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Landesweite Standards für die Pressearbeit der Polizei

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Zwei Polizisten gehen durch einen Park in Stuttgart. (Foto: dpa)

Die Polizei Baden-Württemberg hat einen Medienkodex1 mit landesweiten Standards für die polizeiliche Pressearbeit eingeführt. Damit ist das Land abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen.

„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch ganz klar die Pressefreiheit und die freie journalistische Arbeit. Sie sind essentiell für die freiheitliche Demokratie. Gerade in der Corona-Pandemie wurde dies an vielen Stellen bereits auf eine harte Probe gestellt: Der Hass, der Zorn, der Rechtsbruch etwa der Querdenker-Bewegung richtet sich dabei auch klar gegen eine freie, unabhängige Berichterstattung. Der Polizei kommt hier eine ganz wichtige Aufgabe zu: Wie andere Grundrechte auch, schützt sie das Grundrecht der Pressefreiheit. Und sie hat durch zeitnahe, bürgernahe, transparente Kommunikation dafür Sorge zu tragen, dass Vertrauen, Akzeptanz und Verständnis für polizeiliche Maßnahmen entstehen. Mit einem Medienkodex für ihre Arbeit legen wir für die Polizei in Baden-Württemberg nun landesweite Standards fest und beschreiben den Rahmen des Möglichen für eine professionelle Zusammenarbeit“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Vorstellung des Medienkodex der Polizei.

Standards für polizeiliche Medienarbeit

Der tägliche Polizeibericht gilt schon jahrzehntelang als wichtiger Bestandteil der polizeilichen Pressearbeit und ist aus vielen Tageszeitungen nicht mehr wegzudenken. Doch ebenso wie sich die Medienlandschaft in den vergangenen Jahren massiv verändert hat – und sich dynamisch auch künftig verändern wird –, so sind auch die Anforderungen an die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit immer komplexer geworden. Hinzu kommt, dass gerade die polizeiliche Pressearbeit bestimmten Besonderheiten unterliegt, etwa beim Schutz persönlicher Daten oder bei einem im Raum stehenden Strafverfahren. Um diesen Aspekten besonders und ganz konkret Rechnung zu tragen, wurde nun der Medienkodex der Polizei erarbeitet. Er ist eine Sammlung publizistischer Grundsätze speziell für den Polizeibereich, wird landesweit eingeführt und ist Richtschnur für die komplette polizeiliche Medienarbeit. Das Grundsatzpapier hat den Anspruch – quasi als Selbstverpflichtung – die Pressearbeit der Polizei transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Zugleich sollen damit landesweit einheitliche Maßstäbe etabliert werden. Bislang erfolgte eine Orientierung der polizeilichen Pressearbeit unter anderem am Pressekodex des Deutschen Presserates.

Verlässlicher Partner für die Medien

„Mit der Einführung eines Medienkodex für unsere Polizei sind wir abermals bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen. Wir möchten damit ein noch verlässlicherer Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger sein“, hob Innenminister Thomas Strobl hervor.

Polizei Baden-Württemberg: Medienkodex

1 Nach der Veröffentlichung des „Pressekodex der Polizei Baden-Württemberg – Publizistische Grundsätze der Polizei Baden-Württemberg“ haben Medienverbände die Befürchtung geäußert, dass bei der Verwendung des Begriffs Verwechslungen mit dem „Pressekodex“ des Deutschen Presserates nicht ausgeschlossen werden können. Auch wenn die Richtlinien der Polizei Baden-Württemberg hier eine andere Zielrichtung verfolgen, haben wir die Bedenken aufgegriffen und die publizistischen Grundsätze umbenannt in „Medienkodex der Polizei Baden-Württemberg“. Damit wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass der Begriff „Medien“ die Kanäle und Institutionen der heutigen modernen Kommunikation noch umfänglicher widerspiegelt und die publizistischen Grundsätze der Polizei Baden-Württemberg sich nicht nur auf die Presse im engeren Sinne fokussieren.

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