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Landesschulbeirat bestätigt Ingeborge Schöffel-Tschinke als Vorsitzende im Amt

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Der Landesschulbeirat hat Ingeborge Schöffel-Tschinke zur Vorsitzenden des 22. Beirats wiedergewählt und somit in ihrem Amt bestätigt. Seit 1987 steht Schöffel-Tschinke an der Spitze. Die Amtsperiode dauert drei Jahre.

In seiner konstituierenden Sitzung am vergangenen Donnerstag, den 12. Oktober 2017, hat der neue Landesschulbeirat Ingeborge Schöffel-Tschinke aus Friesenheim (Ortenaukreis) zur Vorsitzenden des 22. Landesschulbeirats wiedergewählt und somit in ihrem Amt bestätigt. Seit 1987 steht Schöffel-Tschinke an der Spitze des Landesschulbeirats. Die Amtsperiode dauert drei Jahre.

Karl-Heinz Wagner aus Tiefenbronn (Enzkreis), Cornelia Batt-Behrendt aus Albershausen (Landkreis Göppingen) sowie Ernst Mutscheller aus Steinheim an der Murr wurden als stellvertretende Vorsitzende des 22. Landesschulbeirats wiedergewählt. Kultusministerin Susanne Eisenmann: „Ich gratuliere Frau Schöffel-Tschinke und ihren Stellvertretern herzlich zu ihrer Wiederwahl. Ich freue mich auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit wünsche ihnen und dem gesamten Landesschulbeirat eine erfolgreiche neue Amtsperiode.“

Erstes Beratungsgremium des Kultusministeriums

Der Landesschulbeirat (LSB) besteht aus 70 ordentlichen Mitgliedern. Er ist das langjährigste Beratungsgremium des Kultusministeriums und im Schulgesetz verankert. Am 16. April 1953 wurde der erste baden-württembergische Landesschulbeirat berufen. Die Tätigkeit im Landesschulbeirat ist seit jeher ehrenamtlich.

Der LSB berät das Kultusministerium in grundsätzlichen schulischen und bildungspolitischen Fragen und ist berechtigt, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.

LSB spiegelt gesellschaftliche Vielfalt wider

Der Landesschulbeirat spiegelt in seiner Zusammensetzung wichtige gesellschaftliche Gruppierungen wider. Ihm gehören an: Vertreter der Eltern, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerschaft, der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen, der kommunalen Landesverbände, der Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Personen, die durch ihre Erfahrung in Bildungs- und Erziehungsfragen die Arbeit des Beirats besonders zu fördern vermögen.

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