Familie

Landesfamilienpass 2023 mit zahlreichen Vergünstigungen

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Der Landesfamilienpass

Auch 2023 ermöglicht der Landesfamilienpass Kindern und ihren Bezugspersonen wieder vergünstigten oder kostenlosen Zugang zu vielen Ausflugszielen. Der Pass ist für berechtigte Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.

Mit dem Extern: Landesfamilienpass (Öffnet in neuem Fenster) erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind. Der Pass sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten sind ab sofort bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.

Nach der Pandemie sind gemeinsame Erlebnisse noch wichtiger

„Mit dem Landesfamilienpass entlasten wir Familien in schwierigen Zeiten finanziell“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Donnerstag, 22. Dezember 2022. „Bei den mehr als 140 Angeboten unserer Kooperationspartner ist sicher für jeden Geschmack etwas dabei. Gerade nach den harten Einschränkungen durch die Pandemie sind gemeinsame Erlebnisse im Kreise der Familie wichtiger denn je. Schon seit längerem haben wir den Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst, so dass neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Extern: Landesfamilienpass zu beantragen (Öffnet in neuem Fenster), bis zu vier weitere Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden können.“ 

Einen Landesfamilienpass erhalten auch Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag beziehungsweise Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Extern: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (Öffnet in neuem Fenster) beziehen. Soweit Familien aus der Ukraine Arbeitslosengeld II berechtigt sind, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten. Sobald die endgültigen Regelungen zur Einführung des Bürgergeldes vorliegen, werden die Auswirkungen auf den Landesfamilienpass geprüft. 

Weitere Auskünfte, etwa zu eventuellen kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen, erhalten Interessierte bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Neue Angebote und ausgewählte Attraktionen im Jahr 2023

Extern: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Landesfamilienpass (Öffnet in neuem Fenster)

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