Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz appelliert zu vogelfreundlichem Bauen

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Ein Aufkleber in Form eines Raubvogels ist an einer Fensterscheibe von einem Bürogebäude zu sehen.

Der Landesbeirat für Tierschutz appelliert an die Baubranche, an Architekten, Bauherren und Hausbesitzer zu vogelfreundlichem Bauen. Die Kollision mit Glasscheiben ist eine der häufigsten Todesarten von Vögeln im Siedlungsraum. Ein aktueller Leitfaden bietet dazu hilfreiche Informationen.

In seiner aktuellen Sitzung hat der Landesbeirat für Tierschutz erneut darauf hingewiesen, dass der Schutz wildlebender Vögel vor dem sogenannten Vogelschlag (Anfliegen gegen Glasflächen von Gebäuden) ein wichtiges Anliegen ist. Die Kollision mit Glasscheiben ist eine der häufigsten Todesarten von Vögeln im Siedlungsraum.

Nach einer Studie aus dem Jahr 2017 verunglücken so jährlich schätzungsweise über 100 bis 115 Millionen Vögel allein in Deutschland. Darunter viele Zugvögel auf der Durchreise, einschließlich gefährdeter Vogelarten. Dies teilte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 27. März 2023 in Stuttgart mit. Bereits 2016 und 2019 hatte sich der Beirat mit diesem Thema ausführlich auseinandergesetzt.

Zahlreiche Vögel leben in der Nähe des Menschen oder halten sich zeitweise in bebauten Gebieten auf. Nach Auffassung des Landesbeirats für Tierschutz besteht sowohl aus tierschutzrechtlicher Sicht als auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes eine besondere Verpflichtung, Glasflächen an Gebäuden vogelsicher zu gestalten. Daher seien alle an Bau und Unterhalt von Gebäuden beteiligten Personen gefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um den erheblichen Verlusten durch den sogenannten Vogelschlag an Glasflächen entgegenzuwirken.  

Glas ist für Vögel in doppelter Hinsicht gefährlich

Glas ist für Vögel in doppelter Hinsicht gefährlich: Transparente Scheiben mit Durchsicht, wie sie zum Beispiel in Wintergärten oder an Balkonen zum Einsatz kommen, werden von den Tieren nicht als Hindernis erkannt. Stark spiegelnde Scheiben reflektieren wiederum Bäume, Büsche oder den Himmel und täuschen einen Lebensraum vor, der in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Handelsübliche Aufkleber mit Silhouetten von Greifvögeln reichen als Abschreckung bei weitem nicht aus und haben sich in der Praxis nicht bewährt.

Der aktuell im Jahr 2022 überarbeitete Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” (PDF) zeigt, worauf es dabei ankommt. Erklärtes Ziel sollte es nach Auffassung des Tierschutzbeirats deshalb nach wie vor sein, die Landesbauordnung jetzt zeitnah derart zu ergänzen, dass Glasflächen aus Tier- und Artenschutzgründen zukünftig vogelschlagsicher gestaltet werden müssen. Zudem empfiehlt der Beirat, staatliche Gebäude durch Fachleute auf ihre Vogelsicherheit überprüfen und gegebenenfalls nachzurüsten zu lassen. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz steht zu diesem Thema in engem Austausch mit dem ebenfalls berührten Umweltministerium und dem für das Baurecht zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. 

Landesbeirat für Tierschutz

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden. Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.  Die oben genannt Zahlen entstammen einer Publikation der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) (Berichte zum Vogelschutz, Band 53/54, 2017) in denen eine neue Zahl für Deutschland hochgerechnet wurde.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeirat für Tierschutz

Schweizerische Vogelwarte Sempach: „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” (PDF)

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