Unwetter

Land weitet Soforthilfe für Hochwasser aus

Das Sturmtief Elvira hat in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai vor allem im Norden und Osten Baden-Württembergs erhebliche Schäden angerichtet. Aber auch am Tag davor und in den Tagen danach kam es vielerorts zu Gewittern mit Starkregen, die teils erhebliche Schäden verursachten. Baden-Württemberg erweitert daher die bereits bestehende Soforthilfe.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Autos sind in Braunsbach (Baden-Württemberg) unter einer Schutthalde begraben (Quelle: dpa).

Das Sturmtief Elvira hat in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai vor allem im Norden und Osten Baden-Württembergs erhebliche Schäden angerichtet. Aber auch am Tag davor und in den Tagen danach kam es vielerorts zu Gewittern mit Starkregen, die teils erhebliche Schäden verursachten. Das Land Baden-Württemberg erweitert daher nach den Worten von Innenminister Thomas Strobl die bereits bestehende Soforthilfe.

Das Innenministerium hat die Regierungspräsidien informiert, dass alle Betroffenen, die durch die außergewöhnliche Wetterlage zwischen 28. Mai und 08. Juni 2016 geschädigt wurden, Soforthilfe beantragen können. Bislang wurde die Soforthilfe nur an die von den Unwetterereignissen am 28., 29. und 30. Mai 2016 betroffenen Menschen ausgezahlt.

Diese Anträge können ab Dienstag, 14. Juni 2016, gestellt werden. Die Regierungspräsidien leiten die Informationen über die Auszahlung der Soforthilfe am Mittwoch, 15. Juni 2016, an die Landratsämter weiter.

„Wir hatten über Tage hinweg eine außergewöhnliche Wetterlage, bei der örtliche Starkregen und Unwetter massive Schäden verursacht haben. In dieser Situation lässt das Land die Menschen nicht im Stich. Wir helfen schnell und unkompliziert“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Die Soforthilfe soll in erster Linie den Betroffenen dabei helfen, erste dringend notwendige Gegenstände des täglichen Bedarfs zu beschaffen, die durch das Hochwasser verloren gegangen sind.

Abwicklung der Soforthilfe direkt vor Ort

Die Abwicklung der Soforthilfe wird direkt vor Ort und möglichst unkompliziert durchgeführt. Betroffene wenden sich hierfür an das Landratsamt, gegebenenfalls an das Rathaus in ihrer Stadt oder Gemeinde. Nähere Auskünfte erteilen – ebenfalls ab Dienstag, 14. Juni 2016 – in jedem Fall die Landratsämter.

Die Soforthilfe bekommen Privatpersonen und Privathaushalte, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Ledigen 25.000 Euro und bei Verheirateten 50.000 Euro nicht übersteigt. Schäden bei Gewerbetreibenden können bei kleinen Gewerbebetrieben mit höchstens zehn Beschäftigten berücksichtigt werden. Ausnahmen sind in Härtefällen möglich.

Für die Soforthilfe gilt eine Höchstgrenze von 500 Euro je Person, 2.500 Euro je Haushalt und 5.000 Euro je kleinem Gewerbebetrieb.

Die Landeshilfen sind gegenüber den Leistungen Dritter nur nachrangig zu sehen, d.h. insbesondere Versicherungen sind bei der Regulierung der Hochwasserschäden in erster Linie gefragt.

Betroffene können denselben Schaden nicht mehrfach geltend machen. Wenn die Hochwasserschäden zu einem späteren Zeitpunkt von der Versicherung abgedeckt werden, muss die Landeshilfe zurückgezahlt werden.

In besonders begründeten Härtefällen kann von den Vorgaben oder den festgelegten Bewilligungskriterien abgewichen werden. Informationen dazu sind ab dem 14. Juni 2016 in den Rathäusern der Städte und Gemeinden oder bei den Landratsämtern erhältlich.

Die Soforthilfe kann nur bis zum 31. Juli 2016 gewährt werden. Danach sind  keine Bewilligungen und Auszahlungen mehr möglich.

Weitere Meldungen

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart sichert friedliches Europa League-Spiel

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Land schließt Einführung der eAkte in der Justiz ab

#einervonuns
Polizei

Polizeibeamter verstirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Titisee-Neustadt

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Polizei

Erneuter Schlag gegen Cyberkriminelle

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Polizei

Zahl der Motorradunfälle in der Saison 2025 gesunken

IMK 2025
Sicherheit

Wichtige Beschlüsse der Innenministerkonferenz

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Stefan Behnke
Polizei

Neue Polizeivizepräsidenten in Konstanz und Ravensburg

Innenminister Thomas Strobl bei seiner Ansprache beim siebten CyberSicherheitsForum
Cybersicherheit

Siebtes CyberSicherheitsForum

Schülerinnen mit Smartphones
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation