Tiergesundheit

Land unterstützt Impfungen gegen Blauzungenkrankheit

Minister Peter Hauk appelliert an alle tierhaltenden Betriebe, das Impfangebot gegen Blauzungenkrankheit zu nutzen, damit Baden-Württemberg schnell und dauerhaft frei von der Blauzungenkrankheit wird.

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Ein Rind wird gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. (Bild: © dpa)

„Durch den Eintrag der Blauzungenkrankheit (BTV) 2024 verlor Baden-Württemberg den Status ‚BTV-frei‘ und ist seitdem für mindestens zwei Jahre Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer. Aus benachbarten Regionen besteht nach wie vor ein hoher Infektionsdruck, insbesondere durch die Serotypen BTV-4 und BTV-8. Gegen beide Serotypen stehen Kombinationsimpfstoffe mehrerer Hersteller zur Verfügung. Mit der vorbeugenden Impfung wollen wir den Eintrag dieser Serotypen nach Baden-Württemberg verhindern, um den Status ,BTV-frei‘ wieder zu erlangen, was das Verbringen beziehungsweise den Handel von Tieren in seuchenfreie Zonen wieder zu ermöglichen. Dies erreichen wir nur durch eine konsequente Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen in den nächsten Jahren. Daher appelliere ich an alle viehhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land, das Impfangebot zu nutzen und ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen alle Blauzungenvirusvarianten zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse weiten ihre Unterstützungsleistung dafür aus und heben bei BTV-4- sowie BTV-8-Impfungen die Zonenregelung auf“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Stuttgart.

Möglichst flächendeckende Impfung

Auch im Jahr 2025 sollen alle Rinder, Schafe und Ziegen möglichst flächendeckend gegen den Serotyp 3 (BTV-3) und auch gegen Serotyp 4 (BTV-4) beziehungsweise Serotyp 8 (BTV-8) geimpft werden. Möglichst flächendeckende Impfungen sind unerlässlich, um die Zahl weiterer Ausbrüche auf ein Minimum zu begrenzen. Seit dem 1. Februar 2025 werden deshalb unabhängig vom Serotyp alle BTV-Impfungen landesweit einheitlich mit jeweils 1,00 Euro durch das Land (Rind, Schaf, Ziege) und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Rind, Schaf) unterstützt.

Die Blauzungenkrankheit wird nicht unmittelbar von Tier zu Tier übertragen. Die Übertragung erfolgt durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen, Cullicoides). An der Blauzungenkrankheit erkranken vor allem Schafe und Rinder, die teilweise sogar verenden können. Der derzeitige BTV-3-Seuchenzug wirkt sich mit schweren Symptomen besonders bei Schafen aus. Diese Tierseuche tritt seit August 2024 wieder in Baden-Württemberg und angrenzenden Staaten vermehrt auf. In den zurückliegenden Wochen und Monaten kam es zu mehreren Ausbrüchen in Frankreich und der Schweiz mit der Serotyp-Variante BTV-8. Österreich meldete BTV-4-Ausbrüche in den Bundesländern Kärnten, Nieder- und Oberösterreich und der Steiermark. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Vorzugsweise kann es bei Schafen zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Totgeburten kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung beziehungsweise eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

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