Ukraine-Krieg

Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine

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Ukrainische Kinder öffnen an der rumänisch-ukrainischen Grenze Süßigkeiten, die sie von Freiwilligen erhalten haben, nachdem sie vor dem Konflikt in der benachbarten Ukraine geflohen sind.

Viele Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, kommen oftmals zunächst privat bei Freunden und Familie unter. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die entsprechenden Kommunen und übernimmt die Kosten für Sozialleistungen wie Lebensunterhalt und Wohnung.

Das Ministerium für Finanzen, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Kommunalen Landesverbände (Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag) Baden-Württemberg haben sich bei der Finanzierung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt: Demnach übernimmt das Land die Kosten für die Sozialleistungen, wie etwa Unterstützung bei Lebensunterhalt und Wohnung. Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen die Leistungen erstattet, wenn die Geflüchteten dort registriert sind und den Regierungspräsidien gemeldet werden.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Land und Kommunen stellen sich gemeinsam ihrer humanitären Verantwortung und bieten Menschen, die aus der Ukraine vor Putins brutalem Angriffskrieg fliehen, Schutz. Das stellt uns auch vor Herausforderungen, die wir aber beherzt und aus voller Überzeugung angehen. Der Sonderstatus der ukrainischen Geflüchteten erfordert von uns pragmatische Lösungen, daher setzen wir die Sonderregelung zur Finanzierung aus dem Jahr 2019 fort. Hier können sich die Kommunen auf die Unterstützung der Landesregierung verlassen.“

Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Putins Krieg zwingt Millionen unschuldige Menschen aus der Ukraine auf die Flucht. Viele Menschen suchen bei uns in Baden-Württemberg Schutz. Anders als in vorherigen Flüchtlingsbewegungen kommen viele Menschen auch privat unter und direkt vor Ort an. Darauf stellen wir uns ein und reagieren mit pragmatischen Lösungen, auch in Finanzierungsfragen. Die aktuelle Herausforderung ist eine enorme. Wir können diese nur bewältigen, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Die erreichte Vereinbarung ist auch ein klares Signal: Das Land und die kommunale Familie ziehen in dieser Zeit gemeinsam an einem Strang.“

Die Einigung basiert auf einer Sonderregelung für nicht mehr vorläufig untergebrachte Geflüchtete. Die Sonderregelung ergänzt eine Vereinbarung der Gemeinsamen Finanzkommission aus dem Jahr 2019. Die Sonderregelung wurde erforderlich, weil die Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, ohne Visum einreisen können und zunächst oftmals privat bei Freunden und Familie unterkommen.

Ministerium der Justiz und für Migration: Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine

Informationen rund um die Ukraine-Krise

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