Start-up BW

Land plant neuen Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“

Mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“ unterstützt das Land die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.

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Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)

„Die enge Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierter Wirtschaft ist ein entscheidender Schlüssel für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, betont Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Mit dem Innovationsgutschein ‚Mittelstand trifft Start-up‘ fördern wir gezielt Partnerschaften, die neue Ideen in den Markt bringen und den Technologietransfer beschleunigen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erweitert das seit 2008 bewährte Förderprogramm Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen um eine neue Gutscheinlinie. Künftig wird es neben den Gutscheinlinien „Innovationsgutschein BW“, „Innovationsgutschein Hightech BW“ und „Innovationsgutschein Start-up BW“ auch den „Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up“ geben. Der „Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt diese dabei, innovative Produkte und Dienstleistungen direkt bei Start-ups einzukaufen, um sich zu innovieren und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.

Kooperation zwischen Mittelstand und Start-ups

„Baden-Württemberg ist das Land des Mittelstandes – und zugleich einer der attraktivsten Gründungsstandorte Europas, insbesondere für Hightech-Unternehmen. Wenn beides zusammenkommt – die Dynamik und Kreativität der Start-ups mit der Erfahrung und Stärke unserer etablierten Betriebe –, entsteht genau die Innovationskraft, die wir brauchen, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern“, so die Ministerin.

„Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up“

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro.

Der maximale Zuschuss beträgt 20.000 Euro und umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Antragstellung soll über das Förderportal der L-Bank zum 1. Januar 2026 möglich sein.

Im Rahmen des Förderprogramms Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen wurden seit 2008 knapp 6.000 innovative Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 49 Millionen Euro gefördert.

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