Coronavirus

Land passt Regelungen für Quarantäne und Isolation an

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.

Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für Quarantäne und Isolation angepasst. Künftig müssen auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.

In der Corona-Verordnung Absonderung regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch, 26. Januar 2022, in Kraft.

Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Künftig werden nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung geboosterten Personen gleichgestellt und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die bisherige Befristung der Quarantänebefreiung entfällt somit für diese Personengruppe. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen

Konkret sind damit von morgen an Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, 
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Weitere Änderungen in der Corona-Verordnung Absonderung

  • Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  • Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, erfolgen.

Corona-Verordnung Absonderung

Alle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Minister Manne Lucha sitzt mit dem Teilnehmenden des Runden Tisches der Religionen in einem Besprechungsraum
Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Dialog für ein friedliches Zusammenleben

Bücher in einem Regal der Stadtbibliothek Stuttgart. (Bild: dpa)
Kunst und Kultur

Land stärkt Bibliotheken im ländlichen Raum

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
Pflege

Eigenständige Heilkunde wird Teil des Pflegestudiums

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Mai 2025

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

Land investiert 248 Millionen Euro in den Krankenhausbau

Eine gelbe Leiter steht vor einem Bücherregal
Bildung

31 Buchhandlungen mit „LeseEule“ geehrt

Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
Hochschulen

Programm für mehr Professorinnen verlängert

Eine Gruppe von Mädchen und Jungen stehen zusammen mit einer Frau und einem Mann auf eienr Treppe, im Vordergrund ist ein Mädchen im Rollstuhl zu sehen.
Landesjugendbeirat

Neue starke Stimme der Jugend im Land

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Bürgerbeteiligung

Beteiligungsprozess zu Maßregelvollzug in Bad Cannstatt

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnen

Mietpreisbremse wird um ein halbes Jahr verlängert

Urteilsplatz in Lahr, Sanierungsgebiet Nördliche Altstadt
Städtebauförderung

Rund 248 Millionen Euro für 307 Städtebaumaßnahmen

Bewohner eines Mehrgenerationenhauses sitzen im Gemeinschaftszimmer (Bild: © dpa).
Gesundheit

Online-Umfrage zur Gesundheits­förderungsstrategie des Landes

Porträtfoto Nora Welsch, daneben Logo der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg
Landes-Behindertenbeauftragte

Nora Welsch soll auf Simone Fischer folgen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Achte Sitzung des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 13. Mai 2025