Ukraine-Krieg

Land fördert Wohnraum für Geflüchtete mit 80 Millionen Euro

Unterkunft für Flüchtende

Baden-Württemberg unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Städte und Gemeinden beim Schaffen von Wohnraum für Geflüchtete. In den Jahren 2022 und 2023 stellt das Land dafür 80 Millionen Euro zur Verfügung. Der zusätzliche Wohnraum, den die Kommunen dadurch schaffen können, kommt zudem dem gesamten Wohnungsmarkt zugute.

Angesichts der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine startet Baden-Württemberg ein neues Förderprogramm, um die Städte und Gemeinden im Land beim Schaffen von Wohnraum für Geflüchtete zu unterstützen. „Dieses neue Förderprogramm kommt nicht nur allen Geflüchteten zugute, sondern dem Wohnungsmarkt insgesamt und damit allen, die eine Wohnung suchen“, betonte Bauministerin Nicole Razavi am 27. Juli 2022 in Stuttgart. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Ankunft vieler Geflüchteter auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt nicht zu einem Verdrängungswettbewerb gerade unter den Schwächsten in der Gesellschaft führt.“

Seit Kriegsbeginn wurden nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Migration rund 125.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Baden-Württemberg erfasst. Das sind mehr Menschen als im gesamten Jahr 2015. Hinzu kamen allein im ersten Halbjahr 2022 13.500 Asylbegehrende aus anderen Ländern. „Wir lassen die Gemeinden bei der schwierigen Aufgabe, diese Menschen unterzubringen, nicht im Stich“, so Nicole Razavi.

Ein Festbetrag von 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wird übernommen

Mit den bereit gestellten Mitteln werden der Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Kommunen wie auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt hier jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, was einem Viertel der berücksichtigungsfähigen Bau- und Grundstückskosten (4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) entspricht.

Voraussetzung ist eine Zweckbindung über zehn Jahre hinweg sowie eine Haltedauer von 20 Jahren, innerhalb derer die geförderten Immobilien im Eigentum der Gemeinde verbleiben müssen. Das bedeutet, dass der Wohnraum für die Zeitspanne von zehn Jahren für Geflüchtete zur Verfügung stehen muss. Sofern sich der Bedarf ändern sollte, ist der geförderte Wohnraum bis zum Ablauf der Zweckbindung für andere soziale Unterbringungszwecke zu nutzen.

Für die Jahre 2022 und 2023 stehen für das Programm insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können nach dem Start des Programms (voraussichtlich nach der Sommerpause) bei der Förderbank des Landes, der L-Bank, gestellt werden, die bereits das letzte entsprechende Programm in den Jahren 2015 bis 2017 erfolgreich umgesetzt hat. Von Januar 2015 bis zur Einstellung des Programms im März 2017 wurden von den Kommunen rund 630 Förderanträge gestellt und rund 112 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen. Für insgesamt rund 14.000 Flüchtlinge konnten mit dieser Unterstützung (ebenfalls rund 25 Prozent der Investitionskosten) 2.571 Wohnungen, 237 Wohngruppen und 103 Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden. „Ich hoffe und wünsche mir, dass unser neues Programm ähnlich erfolgreich sein wird und wir damit allen helfen können, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind“, so Ministerin Nicole Razavi.

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