Justiz

Land bei Verkürzung asylgerichtlicher Verfahren in Spitzengruppe

Baden-Württemberg ist bei der Verkürzung asylgerichtlicher Verfahren bundesweit in der Spitzengruppe. Zur Beschleunigung von Asylverfahren hat das Land die Verwaltungsgerichtsbarkeit massiv gestärkt und neu ausgerichtet.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine bronzene Figur der Justitia.
Symbolbild

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges informierte den Ministerrat am Dienstag, 11. Februar 2025, über den Stand der Umsetzung des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 6. November 2023 zur Verkürzung asylgerichtlicher Verfahren. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich angesichts des großen Anstiegs der irregulären Migration unter anderem darauf verständigt, dass erstinstanzliche asylgerichtliche Verfahren für Angehörige von Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent künftig in drei Monaten und die übrigen Asylverfahren in sechs Monaten abgeschlossen werden sollen.

Besonders starke Beschleunigung bei Verfahren von asylgerichtlichen Klagen mit geringen Erfolgsaussichten

Zur Beschleunigung von Asylverfahren hat das Ministerium der Justiz und für Migration die Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juli 2024 massiv gestärkt und neu ausgerichtet. Insbesondere wurde am Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl mit einer landesweiten Schwerpunktzuständigkeit für Asylsachen geschaffen. Dort wurden die Zuständigkeiten für sichere Herkunftsstaaten und für Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent landesweit konzentriert und drei Asylkammern eingerichtet, die ausschließlich Asylverfahren bearbeiten. Auch die übrigen Verwaltungsgerichte wurden mit jeweils einer spezialisierten Asylkammer verstärkt. Die Verwaltungsgerichte Freiburg und Stuttgart haben zur effektiveren Bearbeitung von Verfahren betreffend seltenerer Herkunftsländer ebenfalls bestimmte landesweite Zuständigkeiten erhalten.

Aufgrund dieser Maßnahmen konnten die Laufzeiten der im Rahmen des Beschleunigungsprojekts landesweit konzentrierten asylgerichtlichen Verfahren sowie der neu eingerichteten Asylkammern binnen weniger Monate drastisch reduziert werden. So wurden die landesweit am Verwaltungsgericht Karlsruhe konzentrierten Verfahren von Klägern aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent im vierten Quartal 2024 in durchschnittlich 1,8 Monaten (Hauptsacheverfahren) beziehungsweise 0,7 Monaten (Eilverfahren) abgeschlossen. Somit wird gerade bei den Verfahren mit regelmäßig geringen Erfolgsaussichten und meist günstigen Rückführungsperspektiven das im MPK-Beschluss ausgegebene Ziel von drei Monaten deutlich unterschritten. Die neu eingerichteten Asylkammern an den Verwaltungsgerichten Karlsruhe, Freiburg, Stuttgart und Sigmaringen erledigten die asylgerichtlichen Verfahren im vierten Quartal 2024 nach durchschnittlich 1,3 bis 1,9 Monaten.

Ministerin Gentges sagte: „Es ist Ausdruck eines handlungsfähigen und durchsetzungsstarken Rechtsstaats, dass Asylverfahren zügig abgeschlossen werden. Wir brauchen schnell Klarheit über den Aufenthaltsstatus der Menschen, die zu uns nach Baden-Württemberg kommen. Diejenigen, die nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens kein Bleiberecht haben, wollen wir unverzüglich zurückführen. Wir sind bei der Verkürzung der asylgerichtlichen Verfahrenslaufzeiten bundesweit in der Spitzengruppe. Der von uns eingeschlagene Weg eines Dreiklangs aus der personellen Stärkung der Verwaltungsgerichte, der stärkeren Spezialisierung bei der Verfahrensbearbeitung und des Einsatzes digitaler Assistenzsysteme trägt bereits Früchte.“

Durchschnittliche Verfahrensdauern in asylgerichtlichen Verfahren sinken deutlich

Auch die durchschnittliche Dauer von asylgerichtlichen Verfahren in Baden-Württemberg insgesamt konnte deutlich gesenkt werden. Bezogen auf das ganze Jahr 2024 konnten erstinstanzliche asylgerichtliche Hauptsacheverfahren an den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten im Allgemeinen durchschnittlich in 7,9 Monaten abgeschlossen werden. Eilverfahren wurden in der ersten Instanz durchschnittlich in 1,7 Monaten erledigt. Im Jahr 2023 lagen die durchschnittlichen Verfahrensdauern noch bei 11,0 Monaten bei Hauptsacheverfahren und bei 1,9 Monaten in Eilverfahren.

Ministerin Gentges hierzu: „Unser Rezept für zügige Verfahren sind eine noch konsequentere Spezialisierung der Richter nach Herkunftsstaaten, eine geringere Belastung pro Richter mit Bestandsverfahren, eine erhebliche Aufstockung des Personals bei den Verwaltungsgerichten um insgesamt 32 neu bereitgestellte Stellen sowie eine moderne Unterstützung der Asylkammern mit arbeitserleichternden Anwendungen in den Bereichen Informationstechnik und Künstliche Intelligenz. Mit den landesweiten Zuständigkeitskonzentrationen und den spezialisierten Asylkammern schaffen wir für die übrigen Kammern an den Verwaltungsgerichten auch zusätzliche Kapazitäten für die Bearbeitung der übrigen asylgerichtlichen Verfahren. Vor diesem Hintergrund bin ich optimistisch, dass wir bereits im laufenden Jahr sämtliche asylgerichtlichen Verfahren in maximal sechs Monaten abschließen können.“

32 Neustellen für Verwaltungsgerichte

Ergänzend zu den organisatorischen Anpassungen wurden alle Verwaltungsgerichte mit 32 Neustellen (21 Richterstellen und 11 Stellen im Servicebereich) ausgestattet.

Bei den Asylkammern aller Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg wird insbesondere das Unterstützungstool „ADA“ (Asylaktendurchdringungsassistent) im Echtbetrieb eingesetzt. „ADA“ erkennt automatisiert bestimmte, für die Bearbeitung eines Asylverfahrens relevante Informationen in der Akte und markiert diese Treffer mit einer Art „digitalem Klebezettel“. Dadurch können erforderliche Daten schneller in den Systemen der Justiz erfasst und Akten vorstrukturiert werden, was einen unmittelbaren Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht.

Weitere Meldungen

Eine Schülerin schreibt beim Deutschunterricht für Asylbewerber auf die Tafel. (Foto: © dpa)
Integration

Land fördert Modellprojekte der Sprachförderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf der dritten Jahresveranstaltung des Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“
Wohnen und Bauen

Baden-Württemberg gestaltet die Bauwende aktiv

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

Ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Eine bronzene Figur der Justitia.
Justizministerkonferenz

Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen

Staatsrätin Barbara Bosch (links) und Walter Adler (rechts) stehen vor Fahnen und zeigen die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Walter Adler mit Bundesverdienstkreuz geehrt

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Erneuter Spitzenplatz bei europäischen Forschungsgeldern

Gesprengter Geldautomat
Polizei

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Polizeibeamter sichert Spuren nach einem Einbruch
Polizei

Schwerpunktaktion zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen

Eine Gruppe von Menschen sitzt am Tisch und schaut in die Kamera. Vor ihnen liegen Dokumente zum unterschreiben.
Schienenverkehr

Meilenstein in der Geschichte der Brenzbahn

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Sicherheit

Bundesinnenministerium verbietet Vereinigung „Muslim Interaktiv“

LPD Schneider
Polizei

Neuer Polizeipräsident im Polizeipräsidium Freiburg

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 4. November 2025

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Demokratie-Monitor

Vertrauen in Demokratie in Baden-Württemberg hoch

MIN Brüssel Europol
Polizei

Strobl nimmt an 17. Sitzung des EUROPOL-Kontrollgremiums teil

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Gesundheit / Migration

Vierter Runder Tisch „Zuwanderung Gesundheits- und Pflegeberufe“