Lärm

Länder fordern Bund zum Handeln beim Lärmschutz auf

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Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen. Zum Abschluss des LärmKongresses 2023 in Stuttgart veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung mit zentralen Forderungen.

Die für Verkehr und Mobilität zuständige Staatssekretärin Elke Zimmer (Baden-Württemberg) und ihre Amtskollegen Jens Deutschendorf (Hessen), Viktor Haase (Nordrhein-Westfalen) und Michael Hauer (Rheinland-Pfalz) fordern von der Bundesregierung ein konsequentes Handeln gegen Verkehrslärm. Diese vier Länder allein repräsentieren die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Baden-Württembergs Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Die Bundesländer setzen sich schon lange vergeblich für mehr Extern: Lärmschutz (Öffnet in neuem Fenster) an bestehenden Straßen und Schienenwegen ein, zuletzt auf der Extern: Verkehrsministerkonferenz (Öffnet in neuem Fenster) im Oktober 2022. Der Bundesverkehrsminister darf das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben.“ Zum Abschluss des LärmKongresses am 23. Juni 2023 in Stuttgart stellten Staatssekretärin Elke Zimmer und Staatssekretär Viktor Haase die gemeinsame Erklärung vor.

Zimmer betonte: „Das aktuelle Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Bevölkerung ausreichend vor Verkehrslärm zu schützen. Das ist besonders für die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Straßen ein Problem. Es kann nicht sein, dass selbst bei gesundheitskritischen Lärmbelastungen an bestehenden Straßen oder Schienenwegen kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht. Auch für schnell umsetzbare Maßnahmen wie Tempo 30 bleiben die Hürden des Straßenverkehrsrechts nach wie vor zu hoch.“

Weitere Stimmen

Die Forderungen

Es fehle ein systematischer Ansatz zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen, machten die Staatssekretärin und die Staatssekretäre deutlich. Daher fordern sie die Bundesregierung in ihrer gemeinsamen Erklärung auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen und folgende zentrale Schritte anzugehen:

  1. Dem Schutz vor Verkehrslärm muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen sollten um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Straßen und Schienenwege ergänzt werden.
  3. Es mangelt insbesondere an verbindlichen und konsistenten Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind. Schon die Verankerung der Schwellenwerte 65 Dezibel (dB(A)) bei Tag und 55 dB(A) bei Nacht würde die Gesundheitsrisiken nach einhelliger Meinung der Lärmwirkungsforschung deutlich absenken.
  4. Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes herabgesetzt werden.

LärmKongress 2023

Der Extern: LärmKongress 2023 (Öffnet in neuem Fenster) fand am 22. und 23. Juni 2023 im Extern: Hospitalhof (Öffnet in neuem Fenster) in Stuttgart statt, das Motto lautete „Gesundheit konsequent schützen“. Der Kongress bot mit knapp 30 Vorträgen einen Überblick über die aktuellen Themen der Verkehrslärmbekämpfung. Teilgenommen haben 350 Personen aus der Verwaltung, die mit dem Schutz vor Lärm betraut sind, Planungs- und Gutachterbüros, Lärm- und Akustikexpertinnen und –experten. Vertreten waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschung und Entwicklung aus ganz Baden-Württemberg, Deutschland und auch aus Österreich und der Schweiz.

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