Ländlicher Raum

Investive Förderungen sind gerade in der Krise gefragt

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Der Schriftzug „Bäckerei“ ist am Laden von einer Bäckerei zu sehen. (Bild: © picture alliance/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)

Um Unternehmen und Bürgern angesichts der Corona-Pandemie kurzfristig zu helfen, werden im Rahmen einer Sonderausschreibung des diesjährigen Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum insbesondere gastronomische Vorhaben und Maßnahmen der Grundversorgung gefördert.

„Die Corona-Pandemie stellt die Unternehmen, ebenso wie unsere Gastronomie vor große Herausforderungen. Für die Landesregierung ist klar, dass hier schnelle Hilfen nötig sind. Deshalb wird es in diesem Jahr im Extern: Entwicklungsprogramm Ländlichen Raum (ELR) (Öffnet in neuem Fenster) zum ersten Mal eine unterjährige Programmentscheidung geben. Trotz der Krise wurden erfreulicherweise eine Vielzahl an Projekten im Rahmen der Sonderausschreibung eingereicht. Das zeigt, dass unsere Entscheidung richtig war. Aus den Aufnahmeanträgen von 248 Gemeinden ist eine Programmentscheidung mit einem Fördervolumen von 15,8 Millionen Euro entstanden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der im Zuge des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum unterjährig zur Förderung ausgewählten Projekte.

Hohe Nachfrage nach Fördermitteln

Zahlreiche Maßnahmen der Landesregierung zielten derzeit darauf ab, den Unternehmen und Bürgern in der durch die Corona-Pandemie erschwerten Lage kurzfristig zu helfen. Dass parallel dazu aber auch nachhaltige, strukturverbessernde Maßnahmen geplant werden, zeige die hohe Nachfrage nach Fördermitteln im ELR.

Im Gegensatz zu den Ausschreibungen für die Jahresprogramme des ELR gab es in der Sonderausschreibung klare inhaltliche Gewichtungen. „Entsprechend der Ausschreibung, wurden die eingegangenen Aufnahmeanträge gesichtet und priorisiert. Alle qualifizierten Projekte für Dorfgaststätten und Maßnahmen der Grundversorgung wie zum Beispiel Bäcker, Metzger, Dorfläden und Arztpraxen wurden berücksichtigt. So konnten nun beispielsweise 78 gastronomische Vorhaben mit rund 6,4 Millionen Euro Fördersumme innerhalb der ‚Sonderlinie Dorfgastronomie‘ sowie weitere 31 Projekte zur Stärkung der lokalen Grundversorgung mit rund 3,5 Millionen in die Förderung aufgenommen werden. Auch die Maßnahmen, die der Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen dienen, wurden alle berücksichtigt. Aus den anderen Förderschwerpunkten konnten zusätzlich weitere, besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte aufgenommen werden“, betonte Minister Hauk.

Weitere Aufnahmeanträge bis Ende August

Unabhängig von der Bekanntgabe dieser Programmentscheidung gilt: Für weitere Projekte von Unternehmen können noch bis Ende August Aufnahmeanträge gestellt werden – es wird monatlich eine Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung geben. „Mit den an die aktuelle Situation angepassten Maßnahmen trägt das ELR dazu bei, auch in schwierigen Zeiten effiziente Strukturhilfe zu leisten“, sagte der Minister. Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg solle seine in der Fläche beeindruckende wirtschaftliche Stärke beibehalten. „Dieses Ziel bleibt trotz der Corona-Pandemie bestehen, ich bin überzeugt davon, dass die nun aufgenommenen Projekte dazu einen Beitrag leisten werden“, so Peter Hauk.

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