Bevölkerungsschutz

Internationaler Tag des Ehrenamtes

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Ehrenamt im Bevölkerungsschutz von Baden-Württemberg

Am 5. Dezember ist der internationale Tag des Ehrenamtes. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes – ob bei Feuerwehr, THW oder anderen Hilfsorganisationen.

„Die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes ist das Ehrenamt. Die allermeisten Frauen und Männer, die sich in den Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in den Hilfsorganisationen engagieren, sind ehrenamtlich tätig. Bei der Feuerwehr sind zum Beispiel von den rund 112.000 aktiven Feuerwehrangehörigen allein 110.000 ehrenamtlich tätig. Wir können sehr dankbar sein, dass wir so viele Menschen in unserem Land haben, die sich mit großer Hingabe, mit Herzblut und nicht zuletzt mit hoher Professionalität in den Dienst der Menschen, unter häufig schwersten Bedingungen, stellen“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum 5. Dezember 2020, dem Tag des internationalen Ehrenamts.

Heldinnen und Helden des Alltags

Der Internationale Tag des Ehrenamtes wurde am 17. Dezember 1985 mit der UN-Resolution 40/212 eingeführt und im darauffolgenden Jahr, am 5. Dezember 1986, zum ersten Mal begangen. 

Gerade wenn es ganz aktuell um den Aufbau und den Betrieb der Corona-Impfzentren geht, sei einmal mehr das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz besonders gefragt. „Die Ehrenamtlichen sind Heldinnen und Helden des Alltags. Gerne nutze ich auch heute die Gelegenheit, ihnen ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön zu sagen“, so Innenminister Thomas Strobl weiter.

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

„Das Ehrenamt braucht stabile Rahmenbedingungen, in denen es sich entfalten kann. Daher passt es zum morgigen internationalen Tag des Ehrenamtes gut, dass das Gesetz zur Stärkung der Rechte der Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg voraussichtlich noch im Dezember durch den Landtag von Baden-Württemberg beschlossen werden kann. Der in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf schafft für ehrenamtliche Einsatzkräfte eine weitere solide Rechtsgrundlage, auch für Einsätze unterhalb einer Katastrophenlage. Damit über nimmt das Land für ehrenamtliche Einsatzkräfte in solchen Fällen zukünftig auch die entstehenden Kosten, vor allem den Verdienstausfall. Den Hilfsorganisationen können wir damit erstmals einen erheblichen Beitrag zur Ausbildung und Ausrüstung der ehrenamtlich Engagierten zukommen lassen“, stellte Innenminister Thomas Strobl heraus.

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