Bevölkerungsschutz

Stärkung für Ehrenamt im Bevölkerungsschutz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jacken von Mitgliedern der Feuerwehr.

Der Ministerrat hat das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz beschlossen. Jetzt wird es in den Landtag eingebracht.

„Die Corona-Pandemie verlangt uns allen sehr, sehr viel ab. Bislang sind wir in Baden-Württemberg bei allen Einschnitten und Schwierigkeiten gut durch die Krise gekommen. Im Verlauf der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie leistungsfähig der Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg ist. Dies ist nicht zuletzt den vielen Ehrenamtlichen zu verdanken, die stets dort anpacken, wo Hilfe zu leisten ist. Deshalb wollen wir im Landeskatastrophenschutzgesetz die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg weiter stärken. Im Vordergrund steht dabei, die ehrenamtlich Engagierten langfristig im Bevölkerungsschutz zu binden und Nachwuchs zu gewinnen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Auf Initiative von Innenminister Thomas Strobl hat der Ministerrat in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer beschlossen. Jetzt wird es in den Landtag eingebracht.

Rechte der ehrenamtlichen Einsatzkräfte werden gestärkt

Mit dem Gesetzesvorhaben werden die Rechte der ehrenamtlichen Einsatzkräfte auch unterhalb der Katastrophenschwelle gestärkt und rechtlich klar geregelt. Nicht zuletzt wird die gesetzliche Neuregelung die Grundlage dafür bilden, dass sich das Land künftig mit einer kraftvollen Pauschale an der Ausbildung und der Ausrüstung der ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagierten Helferinnen und Helfer beteiligen wird.

Die Gesetzesänderung erweitert den bewährten Regelungsbereich des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Hinblick auf die Rechte der Ehrenamtlichen auf „Außergewöhnliche Einsatzlagen“, die zwar nicht die Dimension einer Katastrophe erreichen, aber gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes erfordern. Der Einsatz dieser ehrenamtlichen Kräfte wird durch die Neuregelung gesichert. Konkret zu nennen sind hier insbesondere das Recht der ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf Freistellung am Arbeitsplatz und als Gegenstück die Pflicht zur Einsatzteilnahme, die Übernahme eines möglicherweise dadurch entstehenden Verdienstausfalls durch das Land sowie die Gewährung von Schadenersatz und Aufwendungsersatz durch das Land, falls die Ehrenamtlichen bei einem Einsatz derartige Einbußen erleiden sollten.

Kostenerzsatz für Aufwendungen, Verdienstausfall und eingetretene Schäden

„Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz sollen durch einen Einsatz keine finanziellen Nachteile haben. Sie sollen Kostenersatz für Aufwendungen, Verdienstausfall und eingetretene Schäden erhalten – und das nicht nur bei Katastrophen, sondern auch bei anderen außergewöhnlichen Einsatzlagen wie zum Beispiel der Mithilfe von Einheiten des Bevölkerungsschutzes bei einer Pandemie oder einem langen Stau, bei dem im Winter Autofahrer mit Decken und heißen Getränken versorgt werden“, erläutert Innenminister Thomas Strobl die Notwendigkeit dieser Novellierung.

Daneben bildet die Gesetzesänderung die Grundlage für eine Beteiligung des Landes an den Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Ausstattung mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung der im Katastrophenschutz und bei der Bewältigung einer Außergewöhnlichen Einsatzlage bereitstehenden Ehrenamtlichen.

Weitere Meldungen

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Ministerpräsident Cem Özdemir bei seiner Regierungserklärung im Landtag von Baden-Württemberg
Regierungserklärung

„Wir brauchen neuen Mut für eine neue Zeit“

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Landtagspräsident Thomas Strobl (links) und Cem Özdemir (rechts) bei dessen Vereidigung als Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Landesregierung

Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach