Tiergesundheit

Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit auch 2023 notwendig

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Rinder auf der Weide (Bild: © MLR)

Die Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit ist auch 2023 notwendig, um den Freiheitsstatus des Landes aufrechtzuerhalten. Sie schützt die Schafe und Rinder vor der Blauzungenkrankheit und wird auch in diesem Jahr wieder vom Land und der Tierseuchenkasse unterstützt.

„Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine Infektionskrankheit, die nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen, Cullicoides) übertragen wird. An ihr erkranken vor allem Schafe und Rinder, die teilweise daran sogar verenden können. Baden-Württemberg ist derzeit BTV-frei. Damit das so bleibt, ist auch 2023 eine Impfung gegen das Virus notwendig, die das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen. Zudem werden wir im Jahr 2023 in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten die Kosten der freiwilligen Impfungen höher bezuschussen, um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen. Dafür haben wir drei Impfzonen mit unterschiedlich hohen Zuschussbeiträgen eingerichtet“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Montag, 6. März 2023, in Stuttgart.

Bei einem erneuten BTV-Ausbruch würde der Freiheitsstatus für weite Teile des Landes verlorengehen. Angesichts des unverändert hohen Infektionsdrucks ist eine möglichst flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV 8) und Serotyp 4 (BTV 4) in Baden-Württemberg erforderlich.

„Mit der erweiterten Unterstützung in den Impfzonen eins und zwei wollen wir den Freiheitstatus langfristig sicherstellen. Daher bitten wir die Landwirtinnen und Landwirte im gesamten Land, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen. Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die wiederkäuerhaltenden Betriebe, die Versorgung mit regionalen Produkten und die Pflege der Kulturlandschaft im gesamten Land“, betonte Minister Peter Hauk.

Land ist seit Juli 2022 frei von der Blauzungenkrankheit

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat Baden-Württemberg am 18. Juli 2022 als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Die Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis in den zurückliegenden Jahren, die durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg gefördert wurde, hat sich damit ausgezahlt.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Vorzugsweise kann es bei Schafen zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Totgeburten kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung beziehungsweise eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche in der EU

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich seit dem 21. April 2021 nach neuem EU-Recht um eine Seuche der Kategorie C, das heißt eine gelistete Seuche gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429, die für einige Mitgliedstaaten relevant ist und für die Maßnahmen getroffen werden müssen, damit sie sich nicht in anderen Teilen der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Davon wird es künftig abhängen, unter welchen Bedingungen Tiere der empfänglichen Arten in diese Staaten beziehungsweise deren Zonen verbracht werden können.

Nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen im darauffolgenden Jahr nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist.

Nachdem Deutschland ab 2012 BTV-frei war, wurde am 12. Dezember 2018 in Deutschland erstmals wieder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) nachgewiesen. Die daraufhin eingerichtete Restriktionszone umfasste Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplett und erstreckte sich auf weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Seit dem 18. Juli 2022 ist Baden-Württemberg wieder als BTV-frei anerkannt.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit

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