Mobilität

Hoffmeister-Kraut begrüßt Einigung auf Dieselkonzept

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Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die auf Bundesebene erzielte Einigung auf ein Dieselkonzept begrüßt. Dies schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für Verbraucher und betroffene Wirtschaftszweige, für Hersteller und Kommunen.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Dienstag (2. Oktober) die auf Bundesebene erzielte Einigung auf ein Dieselkonzept begrüßt: „Es ist gut, dass jetzt die notwendigen zulassungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für Nachrüstungen und Flottenerneuerung auf Bundesebene erreicht wurden, um schnell Rechtssicherheit für alle Beteiligten – die Verbraucher und betroffenen Wirtschaftszweige, die Hersteller und die Kommunen – zu schaffen.“ Sie gehe nun davon aus, dass es – insbesondere in Stuttgart und der Region – möglich werde, Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge zu verhindern.

Hoffmeister-Kraut zeigte sich insbesondere zufrieden, dass geplant sei, ein Nachrüstprogramm für Fahrzeuge des Handwerks vorzusehen. Diese würden auf Grund von teuren Spezialeinbauten oft viele Jahre genutzt. „Ein Nachrüstprogramm für diese Fahrzeuge ist daher sehr sinnvoll. Eine Kostenübernahme durch den Bund in Höhe von 80 Prozent ist ein sehr faires Angebot“, so Hoffmeister-Kraut.

Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass vor allem eine Flottenerneuerung wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität in unseren Städten beigetragen habe, so die Wirtschaftsministerin. Die mit den Herstellern vereinbarte Umtausch-Prämie könne daher, bei entsprechend attraktiven Konditionen, ein besonders wirksames Instrument zur Einhaltung der Grenzwerte sein. Hoffmeister-Kraut: „Die deutschen Hersteller haben bereits eine Umtausch-Prämie zugesagt. Erste ausländische Hersteller haben heute bereits nachgezogen. Ich erwarte, dass alle Hersteller ihren Kunden entsprechende Angebote unterbreiten.“

Im Sinne der Luftreinhaltung sei der Ansatz, unabhängig von der Abgasnorm
(EU 4 und EU5) einen Grenzwert pro Fahrzeug festzulegen, ebenfalls sinnvoll. Fahrzeuge kleiner 270 mg/km Stickoxid dürften dann zukünftig unabhängig von der Abgasnorm trotz Fahrverbots in die Städte einfahren. Hier sei eine einheitliche rechtliche Regelung nun dringend erforderlich, die der Bund zeitnah schaffen werde.

Hoffmeister-Kraut: „Ich halte nach wie vor auch eine Hardware-Nachrüstung für jüngere EU5-Dieselfahrzeuge für eine sehr wirksame Methode, um die Luftqualität in den Städten schnell und nachhaltig zu verbessern und den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge zu minimieren. Ich bin froh, dass der Bund sich diese Sichtweise nun zu eigen gemacht hat.“

Sie sei der Überzeugung, dass der weitere Prozess der Nachrüstung ohne die Fahrzeughersteller jedoch nicht realisierbar sei. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften in diesem Zusammenhang nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb sei es richtig, dass sich die Bundesregierung nun mit der Automobilindustrie auf eine pragmatische Lösung für die Dieselnachrüstung verständigen möchte.

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