Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2025 in Heidelberg

Im Fokus der Agrarministerkonferenz unter dem Vorsitz von Minister Peter Hauk standen unter anderem der Bürokratieabbau und die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik.

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Pressekonferenz zur Agrarministerkonferenz in Heidelberg

In Heidelberg trafen sich unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, die Agrarministerinnen und -minister sowie Agrarsenatorinnen und –senatoren der Länder und des Bundes in den vergangen zwei Tagen zur Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK). Bund und Länder halten am Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft fest. Weiter berieten die Ministerinnen und Minister der Agrarressorts über aktuelle agrarpolitische Themen, wie beispielsweise die Weiterentwicklung und Umsetzung der EU-Agrarpolitik, Nationale Rahmenbedingungen der Agrarwirtschaft sowie die Nachhaltigkeit in der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

GAP, Tierschutz und Pflanzenschutzmittel

Ein Schwerpunkt der Herbst-Agrarministerkonferenz 2025 war die Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. „Bund und Länder setzen sich gemeinsam bei der EU-Kommission dafür ein, dass die GAP auch weiterhin ein eigenständiger Politikbereich mit einem gesonderten und ausreichend finanzierten Agrarbudget erhalten bleibt“, sagte Minister Hauk.

Einen großen Raum in den Beratungen hat auch der weitere Umgang mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz eingenommen. „Das Gesetz ist kein Selbstzweck und muss Landwirten, Handel und Verbrauchern einen Mehrwert bringen aber auch zu mehr Tierwohl beitragen ohne mehr Bürokratie zu verursachen.

Wir haben den Bund gebeten, das geplante Inkrafttreten (1. März 2026) zu verschieben und umfassend und grundlegend zu überarbeiten“, betonte Minister Hauk. Bei Pflanzenschutzmitteln stellt die aktuelle Zulassungssituation vor enorme Herausforderungen. „Wir benötigen schnellere Allgemeinzulassungen statt Notfallzulassungen sowie eine Harmonisierung der Zulassung in Europa, die zu mehr Planungssicherheit und Wettbewerbsgerechtigkeit beitragen“, sagte Minister Hauk. Naturschutzmaßnahmen betreffen in besonderem Maße land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diese Ziele könne man nur ohne überbordender Bürokratie und ohne massive Eingriffe in die Rechte der Bewirtschafter erreichen. „Daher bittet die Mehrheit der Länder die Wiederherstellungsverordnung in der jetzigen Form grundlegend neu zu gestalten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz Peter Hauk.

Forderung nach Bürokratieabbau

„Uns Agrarministerinnen und Agrarminister eint das Ziel: Landwirtschaft sichern und unseren Höfen Planungssicherheit und Verlässlichkeit bietet. Dafür setze ich auf Vertrauen ins Unternehmertum und in die Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirte – nicht auf Bevormundung. Viel zu lange ist die Bürokratie schneller gewachsen als jedes Unkraut – deshalb mache ich Druck bei Vereinfachungen. Insgesamt haben wie die Landwirte von mehr als 20 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet. Auch bei der EU-Agrarförderung braucht es Verlässlichkeit: Die Höfe verdienen eine GAP, die sich an ihrer Realität orientiert. In Brüssel kämpfe ich dafür, dass Landwirtschaft und ländliche Räume die Mittel erhalten, die ihrer Bedeutung gerecht werden. Intensiv wurde heute auch über den Wolf diskutiert. Unsere Weidetierhalter brauchen endlich Sicherheit. Unsere Almen und Deiche mit ihren Weiden sind Hein Stück Heimat – das will ich erhalten, und das geht nicht ohne Weidetiere. Ich will, dass Wölfe rechtssicher entnommen werden können. Meine Änderungen des Bundesjagdgesetzes liegen seit Wochen dem Umweltministerium vor. Jede weitere verlorene Woche bringt Verdruss in den Regionen. Mein Dank gilt dem Gastgeber, Peter Hauk, für die zielorientierte Sitzungsleitung“, sagte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer.

Diskussion über GAP Änderung

Zentrales Thema der Konferenz war die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028. Mecklenburg-Vorpommern lehnt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Integration der GAP in einen Mischfonds und vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen entschieden ab. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte die besondere Situation Ostdeutschlands: „Wir sind ein Flächenland mit historisch gewachsenen, großen, wirtschaftlich arbeitenden Betrieben. Wer die Zahlungen deckelt, trifft genau diese Strukturen ins Mark. Das gefährdet nicht nur mehr als 2.400 Betriebe in MV, sondern auch tausende Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Bereichen.

Deshalb haben wir auf der Konferenz die Forderung an den Bund gerichtet, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, den Mitgliedstaaten die Kappung und Degression nicht obligatorisch vorzugeben, sondern eine fakultative und flexible Umsetzung zu ermöglichen. Die unionsgeführten Länder haben uns in dieser Forderung geschlossen unterstützt, leider haben die drei grüngeführten Agrarressorts einen einstimmigen Beschluss verhindert. Das bedauere ich außerordentlich, denn es ist Wasser auf die Mühlen der populistischen Kräfte in unserem Land.“

Nach ersten Berechnungen würden sich die Direktzahlungen für MV halbieren – von heute rund 314 Millionen Euro jährlich auf etwa 151 Millionen Euro. „Eine solche Kürzung wäre ein harter Schlag für unsere Landwirtschaft und für den ländlichen Raum insgesamt. Von einer auskömmlichen Einkommenssicherung für unsere Landwirtinnen und Landwirte kann nicht die Rede sein. Auch bei unverzichtbaren Investitionen in die Daseinsvorsorge und die Entwicklung des ländlichen Raums, in den Erhalt der Biodiversität, den Moorschutz und die nachhaltige Landbewirtschaftung werden wir den Rotstift ansetzen müssen, wenn in Brüssel hier nicht deutlich nachgebessert wird. Das dürfen wir so nicht hinnehmen. Wir brauchen eine eigenständige, ausreichend ausgestattete GAP, die auch zukünftig den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Strukturen gerecht wird“, sagte Backhaus.

Anpassung beim Wolfsmanagement

Ein weiteres Schwerpunktthema war das Wolfsmanagement. Mecklenburg-Vorpommern hatte den Beschlussvorschlag eingebracht, den Wolf ins Jagdrecht zu überführen und das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend anzupassen. „Die erfolgte Herabstufung des Schutzstatus auf europäischer Ebene hat die Grundlage für ein rechtssicheres, regional differenziertes Bestandsmanagement geschaffen. Diese Entscheidung müssen wir jetzt umgehend in nationales Recht überführen. Die AMK hat den Bund daher einstimmig aufgefordert, umgehend die entsprechenden Gesetzentwürfe für die Überführung des Wolfes in das Bundesjagdrecht vorzulegen. Der Wolf bleibt geschützt, aber wir brauchen endlich rechtssichere und praxistaugliche Verfahren, um vor allem in Regionen mit einer hohen Wolfspopulation Wölfe entnehmen zu können. Nur so schaffen wir Akzeptanz in der Bevölkerung, sichern unsere Weidetierhaltung und tragen letztlich zum Schutz der Art Wolf bei“, betonte Backhaus.“

Stimmen zur AMK

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