Justiz

Haushalt setzt klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der Justiz

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Ein Richter kommt in einen Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim. (Foto: © dpa)

Der Haushaltsplan für 2022 setzt aus Sicht von Justizministerin Marion Gentges einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der Justiz im Land. Die Landesregierung setze damit ein klares Signal für den Rechtsstaat und bekenne sich zu einer starken Dritten Gewalt im Land.

Der Staatshaushaltsplan der Landesregierung des kommenden Jahres setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der Justiz im Land. Darauf hat Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges in ihrer Plenarrede zum Einzelplan des Justizhaushalts hingewiesen: „Wir setzen gemeinsam ein klares Signal für unseren Rechtsstaat und bekennen uns zu einer starken Dritten Gewalt im Land“, so die Ministerin im Landtag.

Ministerin Gentges sagte: „Wir bringen mit dem Haushalt die Justiz in den Handlungsfeldern von heute und morgen weiter voran. Wir stellen die Handlungsfähigkeit der Justiz dauerhaft sicher und treffen vorausschauend Vorsorge angesichts gestiegener Flüchtlingszahlen. Mit diesem Haushalt stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz und in den Rechtsstaat.“

Justiz wird personell in der Fläche gestärkt

Bedeutsam sei, dass die Justiz mit rund 450 Neustellen nicht nur punktuell, sondern in der gesamten Fläche des Landes gestärkt werden soll. „Wir schaffen bereits jetzt die personellen Voraussetzungen, damit die Justiz auch neue Aufgaben wahrnehmen kann, wie sie sich beispielsweise infolge des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (PDF) in naher Zukunft ergeben“, so Gentges. Im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit hat das Land die Welle der so genannten Diesel-Verfahren im Blick, die die Landes- und Oberlandesgerichte besonders herausfordern. Mit der Verlängerung von 51 Stellen, die ansonsten weggefallen wären (sogenannte kw-Vermerke), begegnet die Justiz zudem der in der Verwaltungsgerichtsbarkeit wegen der Asylverfahrenswelle angespannten Situation und versetzt die Gerichte in die Lage, diese Verfahrensbestände weiter abzubauen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Mehr als elf Millionen Euro sind im Haushalt für die Digitalisierung der Justiz vorgesehen. Dazu sagte Ministerin Gentges: „Eine leistungsfähige und zeitgemäß arbeitende Justiz braucht auch moderne Technik. Deshalb sieht der Haushaltsentwurf 2022 über elf Millionen Euro strukturell für die digitale Justiz vor. Damit werden wir die elektronische Verfahrensakte weiter ausbauen und ab Januar in die Pilotierung der elektronischen Strafakte einsteigen. Damit werden wir auch der führenden Rolle Baden-Württembergs im Länderverbund zum Beispiel bei der Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens weiterhin gerecht.“

Wichtige Investitionen in Justizvollzug und Erstaufnahme

Mit dem Haushalt werden nach Aussage der Ministerin zudem wichtige Investitionen in den Justizvollzug möglich: „Einen Schwerpunkt des Justizhaushalts bildet der Justizvollzug. Diese Investitionen hinter den Gefängnismauern sind absolut notwendig. In Ravensburg, Schwäbisch Hall und Heimsheim errichten wir derzeit rund 450 neue Haftplätze. Um diese Haftplätze zu betreiben, benötigt es das notwendige Personal in einem Bereich, der ohnehin über eine nur geringe Personaldichte verfügt. Der Haushaltsentwurf sieht daher 97,5 Neustellen im Justizvollzug vor, um dem Personalbedarf infolge der Schaffung zusätzlicher Haftplätze zu begegnen. Außerdem sollen 38 Neustellen geschaffen werden, um in die Umsetzung des Medizinkonzepts einzusteigen und insbesondere Verbesserungen im Bereich der Suchtbehandlung zu erreichen.“

Im Bereich Migration forderten die zuletzt stark angestiegenen Zugangszahlen im Zusammentreffen mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Unterbringung das Land erheblich. Dazu sagte Ministerin Gentges: „Hier sehe ich das Land, aber auch die Stadt- und Landkreise und die Kommunen vor großen Herausforderungen. Die Situation in der Erstaufnahme, für die das Land in der Vollziehung von Bundesrecht zuständig ist, ist nicht einfach. Das hat zwei Gründe, die zusammenwirken: deutlich gestiegene Zugangszahlen und die Corona-Pandemie. Vor diesem Hintergrund sind die Erstaufnahmeeinrichtungen an ihrer Belastungsgrenze angelangt und wir benötigen zusätzliche Unterbringungsplätze. Die bestehenden mittel- und langfristigen Planungen für den Kapazitätsaufbau sind allesamt mit Bau- beziehungsweise Sanierungsmaßnahmen verbunden und helfen uns deshalb kurzfristig nicht. Wir müssen also zeitnah zusätzliche Plätze in der Erstaufnahme schaffen und Vorsorge treffen. Ich bin froh, dass wir hierfür mit der Rücklage für Haushaltsrisiken ein geeignetes Instrument haben, diese noch nicht im Einzelnen bezifferbaren Bedarfe im Haushalt 2022 finanzieren zu können. Für das Bekenntnis, diese Rücklage auch zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen, die in der Migration zu erfüllen sind, bin ich dankbar.“

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