Justiz

Haus des Jugendrechts feiert 25-jähriges Jubiläum

Justizministerin Marion Gentges betonte beim Besuch des Haus des Jugendrechts in Stuttgart Bad-Cannstatt dessen Bedeutung für die Jugendstrafrechtspflege.

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Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Direktorin des Amtsgerichts Bad-Cannstatt Mechthild Weinland, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Stellvertretende Abteilungsleiterin des Jugendamtes Stuttgart Nadine Neudörfer und Polizeipräsident Markus Eisenbraun
Von links nach rechts: Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Direktorin des Amtsgerichts Bad-Cannstatt Mechthild Weinland, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Stellvertretende Abteilungsleiterin des Jugendamtes Stuttgart Nadine Neudörfer und Polizeipräsident Markus Eisenbraun

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges besuchte das Haus des Jugendrechts in Stuttgart Bad-Cannstatt anlässlich dessen 25-jährigen Jubiläums. Am 1. Juni 1999 öffnete das Haus des Jugendrechts als bundesweit erstes seiner Art seine Türen.

Ministerin Gentges blickte auf die erfolgreiche Geschichte zurück und würdigte die Bedeutung dieser Einrichtung: „Das Haus des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt war vor 25 Jahren eine revolutionäre Idee. Heute sind die landesweit zwischenzeitlich neun Häuser des Jugendrechts ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Jugendstrafrechtspflege. Durch die enge Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe können wir schnelle und passgenaue Reaktionen auf Jugendkriminalität gewährleisten. Es ist ein Ort, an dem es nicht nur um das Strafen geht, sondern auch neue Chancen eröffnet werden. Der präventive Ansatz und die individuelle Betreuung jugendlicher Straftäter tragen dazu bei, dass viele von ihnen auf den richtigen Weg zurückfinden. Diese Einrichtung hat das Vertrauen der Bevölkerung und der Fachwelt gewonnen und ist heute aus unserer Justizlandschaft nicht mehr wegzudenken.“

Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten

Das Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt wurde im Jahr 1999 als Modellprojekt gegründet, inspiriert von den sogenannten „Community Courts“ in den USA. Ziel war es, die steigenden Zahlen von jugendlichen Straftätern effektiv zu bekämpfen und frühzeitig auf normabweichendes Verhalten zu reagieren. Durch die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt unter einem Dach sowie Amtsgericht wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der als Vorbild für viele weitere Einrichtungen in ganz Deutschland diente.

Ministerin Gentges betonte weiter: „Das 25-jährige Bestehen des Hauses des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt ist nicht nur ein Anlass, auf das Erreichte zurückzublicken, sondern auch ein Zeichen für die kontinuierliche Arbeit aller beteiligten Institutionen im Sinne der Jugend. Wir haben heute einen Meilenstein erreicht, der nur möglich war durch die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die maßgeblich zum Erfolg dieser Einrichtung beigetragen haben. Ihnen gilt mein besonderer Dank.“

Innovative Projekte im Haus des Jugendrechts

Das Haus des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt hat sich in den vergangenen 25 Jahren immer weiterentwickelt und durch innovative Projekte, wie etwa „RESPEKT!“ zur Aufarbeitung von Straftaten gegenüber Polizeibeamten und „Netzgänger“ zur Sensibilisierung für die Gefahren und Risiken bei der Nutzung neuer Medien, Maßstäbe gesetzt. Mit neuen pädagogischen Ansätzen gelingt es, frühzeitig auf aktuelle Phänomene der Jugenddelinquenz zu reagieren und jungen Menschen Unterstützung auf ihrem Weg in eine straffreie Zukunft zu bieten.

Haus des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt

Am Haus des Jugendrechts Stuttgart-Bad Cannstatt sind das Polizeipräsidium Stuttgart, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, das Jugendamt der Stadt Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt als Kooperationspartner beteiligt. Zur Zielgruppe gehören straffällig gewordene Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die ihren Wohnort im Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt haben.

Zwischenzeitlich gibt es in Baden-Württemberg acht weitere Häuser des Jugendrechts in Mannheim, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Offenburg, Karlsruhe, Villingen-Schwenningen und Waldshut-Tiengen. Weitere Standorte befinden sich in Planung, unter anderem in Stuttgart-Mitte, Konstanz, Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis, Lahr, Kehl, Ravensburg und Freiburg.

 

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