Rettungsdienst

Handlungssicherheit für Notfallsanitäter

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Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)

Der Bundesrat hat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Notfallsanitäter dürfen nun heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchführen.

„Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten 24 Stunden, sieben Tage die Woche Herausragendes – sie helfen Menschen und retten Leben. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates erhalten die hochqualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter des Rettungsdienstes die berufliche Anerkennung, die sie verdient haben. Dafür haben wir uns schon lange eingesetzt, jetzt wird es Gesetz“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Zwei Wochen nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. 

Gesetz gibt rechtliche Handlungssicherheit

Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Die Maßnahmen müssen außerdem jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden. 
 
Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits während ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten. 

Initiative von Baden-Württemberg

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf Initiative von Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung rechtliche Handlungssicherheit erhalten. Zudem war das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat, die die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den Weg gebracht hatten, beigetreten. Innenminister Thomas Strobl ist auch mehrfach bei der Bundesregierung, insbesondere bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, initiativ gewesen.
 
„Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Es ist schön, dass unsere Initiativen und Anstrengungen aus Baden-Württemberg einen Beitrag dazu leisten konnten. Im Notfalleinsatz haben die Sanitäter nun Klarheit“, so Innenminister Thomas Strobl.

Bundesrat: Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1000. Sitzung am 12.02.2021 – MTA-Reform

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