Luftreinhaltung

Gutachten bestätigt Instrumente des Landes für saubere Luft

Ein Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zeigt, dass sich die Luftqualität insgesamt verbessert hat und der geltende Grenzwert schon teilweise deutlich unterschritten wird.

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Stuttgart: Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei. (Foto: © dpa)
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Die Luftqualität in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Maßnahmen deutlich verbessert. Auch in den drei Städten mit den höchsten Konzentrationen von Stickstoffdioxid im Land ist die Luft sauberer geworden. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Die Untersuchungen der LUBW belegen, dass die Maßnahmen für saubere Luft spürbare Wirkungen haben. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Verkehrsverbote in Stuttgart noch nicht aufgehoben werden können.

„Unser Ziel ist es, gute und saubere Luft für alle Menschen im Land zu sichern. Die aktuellen Messwerte sind ein Beleg für den Erfolg unserer bisherigen Maßnahmen. Dennoch wollen wir auf fundierter wissenschaftlicher und fachlicher Basis handeln und nicht leichtfertig bewährte Instrumente abschaffen. Nur so können wir die Grenzwerte auch zukünftig zuverlässig einhalten“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Ergebnisse des Gutachtens

Die LUBW hat die Wirkung der Verkehrsverbote in Stuttgart und der grünen Umweltzonen in Ludwigsburg und Pforzheim neu beurteilt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Luftqualität insgesamt verbessert hat und der geltende Grenzwert schon teilweise deutlich unterschritten wird. Zu errechnen war, um wie viel der vorgegebene Grenzwert unterschritten werden muss, damit auch nach Wiederzulassung alter, emissionsträchtiger Fahrzeuge in Zukunft unterschritten bleibt. Dabei zeigt sich:

  • In Stuttgart könnten ab einem Wert von 28 bis 29 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Stickstoffdioxid (NO₂) die Diesel-Verkehrsverbote aufgehoben werden.
  • In Pforzheim und Ludwigsburg können ab 38 µg/m³ die grünen Umweltzonen zurückgenommen werden.

Diese sogenannten Grenzkonzentrationen für die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid bedeuten, dass ab diesen Werten die Verkehrsverbote in Stuttgart und die grünen Umweltzonen aufgehoben werden können, ohne dass dies zu einer erneuten Überschreitung des aktuellen Grenzwerts von 40 µg/m³ führen würde. Hintergrund hierfür ist, dass die bei einer Aufhebung dann wieder zugelassenen Fahrzeuge mit einem rund 20-fachen Ausstoß an Schadstoffen im Vergleich mit modernen Autos sofort für deutliche Verschlechterungen sorgen. Die betroffenen Fahrzeuge sind zehn Jahre und älter.

Ist die Luft besser geworden?

Die Luftqualität hat sich in allen drei Städten deutlich verbessert. Die NO₂-Belastungen sind in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Das zeigt, dass Verkehrsbeschränkungen, das konsequente Vorgehen gegen alte Dieselmodelle und die fortlaufende Erneuerung der Fahrzeugflotten wirken. Auch Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds tragen zu diesem Erfolg bei.

Grüne Umweltzonen können aufgehoben werden

Die LUBW hat in ihrem Gutachten Grenzkonzentrationen (28 bis 29 µg/m³) für Stuttgart ermittelt, bei denen eine Aufhebung der Diesel-Verkehrsverbote möglich wäre. Die gemessenen Werte in 2024 liegen unter dem aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³, doch bei einer vorschnellen Rücknahme der Maßnahmen droht ein erneuter Anstieg der Werte über den vorgegebenen Grenzwert.

Für Pforzheim und Ludwigsburg liegen die Grenzkonzentrationen mit 38 µg/m³ höher. Dort kann man die grünen Umweltzonen demnächst aufheben, ohne dass die Grenzwerte wieder überschritten werden. Dabei gilt allerdings für Pforzheim, dass die aktuelle Autobahnbaustelle und der damit einhergehende Ausweichverkehr für eine Aufhebung zeitlich berücksichtigt werden müssen. In Stuttgart sind die Verkehrsverbote hingegen strenger. Das heißt, die Minderungswirkung ist größer und die Grenzkonzentrationen daher niedriger als bei den grünen Umweltzonen.

Warum bleiben die Fahrverbote in Stuttgart bestehen?

Mit Einführung und Erweiterung von Umweltzonen sowie Verkehrsverboten für Diesel-Fahrzeuge bestimmter Euro-Abgasnormen hat das Land Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren konsequent gegen Schadstoffemissionen im Verkehr gehandelt.

Die Luft vor allem in der Landeshauptstadt hat sich dadurch signifikant verbessert. Allerdings wäre ein schnelles Ende der Beschränkungen riskant, weil Fahrzeuge mit hohen Konzentrationen an Stickstoffoxiden im Abgas wieder fahren dürfen und der NO₂-Grenzwert erneut überschritten werden könnte. Es geht hier um rund 17.000 Autos in Stuttgart und 140.000 Fahrzeuge in der Region um Stuttgart.

Darüber hinaus hat die Europäische Union (EU) zum Gesundheitsschutz kürzlich strengere Grenzwerte beschlossen, welche in nationales Recht umgesetzt werden müssen: Ab 2030 soll ein NO₂-Grenzwert von 20 µg/m³ im Jahresmittel gelten. Hierauf müssen sich auch die Städte in Baden-Württemberg frühzeitig einstellen, um nachhaltige Erfolge zu sichern.

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