Ländlicher Raum

Gewinner des Ideenwettbewerbs „Lokaler Online-Marktplatz“ ausgezeichnet

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v.l.n.r.: Hermann Hutter, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Roger Kehle (Bild: © Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hat die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Lokaler Online-Marktplatz“ ausgezeichnet. Das Land Baden-Württemberg stellt für die sieben Kommunen Fördermittel in Höhe von insgesamt über 1,2 Millionen Euro bereit.

„Die Gewinner unseres Ideenwettbewerbs ‚Lokaler Online-Marktplatz‘ haben gezeigt, dass unsere Kommunen im Ländlichen Raum auch Zukunft und Digitalisierung können und verstanden haben. Die eingereichten Konzepte zeigen innovative und kreative Lösungsansätze, wie eine Belebung des innerörtlichen Handels mit digitalen Werkzeugen im Ländlichen Raum händler- und kundenfreundlich gelingen kann. Im besonderen Fokus stehen dabei die Sicherung von Nahversorgungsstrukturen mit regionalen Produkten und die Digitalisierung lokaler Märkte. Die geförderten und entstehenden lokalen Online-Marktplätze verbinden die vielfältigen Potentiale des Ländlichen Raums, sichern Zukunft und gewährleisten Erreichbarkeiten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe der Förderbescheide an die Gewinner des Ideenwettbewerbs „Lokaler Online-Marktplatz“ im Nachgang zur Preisverleihung.

Am Ideenwettbewerb konnten sich kreisangehörige Städte und Gemeinden des Ländlichen Raumes mit Konzepten zum Aufbau eines Lokalen Online-Marktplatzes im Ländlichen Raum beteiligen. Sieben Kommunen wurden nun als Gewinner mit einer Förderung für ihren Lokalen Online-Marktplatz prämiert. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür Fördermittel in der Höhe von insgesamt 1.227.400,00 Euro bereit.

Belebung des innerörtlichen Handels durch lokalen Online-Marktplatz

Ziel des Ideenwettbewerbs ist die Belebung des innerörtlichen Handels durch einen lokalen Online-Marktplatz. Mit diesem sollen Bestellungen mit regionaler Qualität, lokalem Bezug und gleichem Komfort wie bei großen E-Commerce-Plattformen erfolgen können. Gleichzeitig soll neben dem Marktplatzgedanken auch ein umfangreiches Informationsangebot auf einer digitalen Plattform platziert werden, welches passgenau auf die Kommunen oder Regionen vor Ort zugeschnitten ist. Dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz stehen als Partner des Projekts der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Handelsverbandes Baden-Württemberg zur Seite.

„Die Kommunen im Ländlichen Raum sind bereit, auf gesellschaftliche Veränderungen und technische Entwicklungen zu reagieren. Der Grad der Digitalisierung einer Kommune beeinflusst schon heute, wo sich die Menschen ihren Lebensmittelpunkt suchen. Lokale Online-Marktplätze als Handels- und Informationsplattformen sind ein weiterer wichtiger Schritt hin zur digitalen Zukunftskommune und bietet gerade dem Ländlichen Raum größte Chancen“, sagte der Präsident des Baden-Württembergischen Gemeindetages, Roger Kehle.

„Mit dem Ideenwettbewerb ‚Lokaler Online-Marktplatz‘ und den daraus entstehenden Projekten kann der Einzelhandel im Ländlichen Raum mit Hilfe der Digitalisierung die Chance ergreifen, on- und offline Angebote optimal zu verbinden. Eine Belebung des innerörtlichen Handels wird mit digitalem Einkaufskomfort verknüpft, um die Wirtschaftskraft der jeweiligen Region optimal zu nutzen und damit den lokalen Einzelhandel zu erhalten und weiter zu stärken“, unterstrich der Präsident des Handelsverbandes Baden-Württemberg Hermann Hutter.

„Der ganzheitliche Ansatz der über die lokalen Online Marktplätze verfolgt werden soll, bietet einen enormen Mehrwert für die Kommunen, Kunden und Unternehmer im Ländlichen Raum“, so Minister Peter Hauk.

Weitere Informationen

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs ‚Lokaler Online-Marktplatz‘ erhalten folgende Kommunen beziehungsweise interkommunale Zusammenschlüsse eine Förderung des Landes Baden-Württemberg:

  • Heidenheim (RP Stuttgart): 160.000 €
  • Murrhardt (RP Stuttgart): 121.000 €
  • Blaubeuren (RP Tübingen): 160.000 €
  • Laichingen (RP Tübingen): 200.000 €
  • Weingarten (RP Tübingen): 200.000 €
  • Schönbrunn & Spechbach (RP Karlsruhe): 186.400 €
  • Oberndorf (RP Freiburg): 200.000 €

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