Coronavirus

Gesundheitsministerium widerspricht Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Gesundheitsminister Manne Lucha hat dem Vorstoß des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink widersprochen, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle einer angeordneten Quarantäne ihre Lohnfortzahlung direkt bei den Regierungspräsidien anfordern sollten.

Zum Vorstoß des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten im Falle einer angeordneten Quarantäne ihre Lohnfortzahlung direkt bei den Regierungspräsidien anfordern, äußert sich der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha wie folgt:

„Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) sieht ganz klar vor, dass es keine Lohnfortzahlung geben kann, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Impfung in Anspruch genommen hätte. Die Gesundheitsminister der Länder hatten Mitte September mehrheitlich beschlossen, dass dieses Gesetz umgesetzt werden soll, da inzwischen ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Entsprechend hat auch das Bundesgesundheitsministerium gegenüber den Arbeitgeberverbänden erklärt, dass die Unternehmen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen – in diesem Fall tritt das Datenschutz- hinter das Arbeitsrecht zurück. Die baden-württembergische Landesregierung setzt diese Vorgaben des Bundes um. Der Vorschlag des Landesdatenschutzbeauftragten führt deshalb in die Sackgasse, da er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, allen Warnungen unseres Hauses zum Trotz, hier falsche Hoffnungen macht.

Bundesinfektionsschutzgesetz sieht klare Regeln vor

In Baden-Württemberg sind die vier Regierungspräsidien zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Entschädigungsleistungen nach dem IfSG. Die Regierungspräsidien werden die Anträge schon allein deshalb ablehnen müssen, weil ein einzelner Beschäftigter in der Regel laut Infektionsschutzgesetz gar nicht berechtigt ist, einen solchen einzureichen. Ein Arbeitnehmer kann erst für Absonderungszeiträume ab der siebten Woche einen eigenen Antrag stellen – eine Regelung, die bei Absonderungen von Beschäftigten aufgrund von SARS-CoV-2, die in der Regel zehn bis 14 Tage dauern, also gar nicht greift.

Warum auf eine Landeslösung drängen, wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz klare Regeln vorsieht? Hier müsste sich der Bundesdatenschutzbeauftragte dringend mit dem Bundesgesundheitsministerium verständigen beziehungsweise müssten sich erst einmal die Landesdatenschutzbeauftragten mit ihrem Bundesbeauftragten auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Es kann nicht sein, dass jeder Landesdatenschutzbeauftragte das Bundesinfektionsschutzgesetz in dieser wichtigen Frage unterschiedlich auslegt.“

Weitere Meldungen

Das Völkerkundemuseum Linden-Museum in Stuttgart. (Bild: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)
Kunst und Kultur

Kultur kann sich auf Land verlassen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Sozialversicherung

Land fordert Steuerfinan­zierung versicherungsfremder Leistungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnen

Mietpreisbremse wird bis Ende 2026 verlängert

Eine Gruppe von Menschen fährt Achterbahn in einem Erlebnispark.
Familie

Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich

Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand